Personalausweisgesetz - PAuswG | § 30 Sofortige Vollziehung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt (§ 6 Abs. 7), gegen die Entziehung des Ausweises und die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises (§ 6a), gegen die Aufhebung der Berechtigung (§ 21 Abs. 5), gegen die Einziehung (§ 29 Abs. 1) und gegen die Sicherstellung des Ausweises (§ 29 Abs. 2) haben keine aufschiebende Wirkung.

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Personalausweisgesetz - PAuswG | § 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis


(1) Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis kann unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 10 des Passgesetzes versagt werden. Im Falle des § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes gilt dies nur, wenn die Gefährdu

Personalausweisgesetz - PAuswG | § 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen


(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. (2) Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargel

Personalausweisgesetz - PAuswG | § 29 Sicherstellung und Einziehung


(1) Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden. (2) Ein Ausweis kann sichergestellt werden, wenn 1. eine Person ihn unberechtigt besitzt oder2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für eine

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 11. Nov. 2016 - RO 9 S 16.1413

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 21. Mai 2014 - 9 E 1523/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 21. März 2014 (9 K 1522/14) gegen den Bescheid vom 27. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 2014 wird angeordnet, soweit sie die Einziehung des Reisepasses betreffen un

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Apr. 2014 - 19 B 59/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2467/13 VG Aachen gegen Nr. 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. August 2013 wird wiederhergestellt und gegen Nrn. 2 und 5 angeordnet. De

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(1) Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden. (2) Ein Ausweis kann sichergestellt werden, wenn 1. eine Person ihn unberechtigt besitzt oder2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung...