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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Angaben zur Amtsperson

Zeitreise: 10.12.2025

Zur Amtsperson sind anzugeben 1. der Familienname, 2. der Vorname oder die Vornamen, soweit diese im Rahmen der amtlichen Tätigkeit üblicherweise verwendet werden, und 3. die Amtsbezeichnung.

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