Rechtsgebiet
Notarariatsrecht
76 von 166 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das Notariatsrecht ist eine hoheitlich extrem stark regulierte Materie. Der Notar ist kein bloßer Dienstleister, sondern Träger eines öffentlichen Amtes. Dogmatisch wird ihm die Macht verliehen, Willenserklärungen (Immobilienkauf) verbindlich zu beurkunden. Gemäß § 14 BNotO ist der Notar – anders als der parteiische Anwalt – zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Er muss den Willen beider Parteien rechtssicher abbilden und über extreme juristische Gefahren belehren. Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig seine Amtspflicht, haftet er auf Schadensersatz; bei bloßer Fahrlässigkeit nur, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann (§ 19 Abs. 1 BNotO). Ein weiteres dogmatisches Kernprinzip ist das strenge notarielle Kostenrecht (GNotKG). Dem Notar ist jegliche Preisverhandlung oder das Gewähren von Rabatten verboten (§ 17 BNotO). Er muss exakt den gesetzlich festgeschriebenen Betrag für den jeweiligen Geschäftswert abrechnen. Gebührenunterschreitung ist ein massives Dienstvergehen und führt zum Amtsverlust.
Notar soll zu Immobilienkaufvertrag aussagen, aber weigert sich Der vom BGH entschiedene Fall drehte sich um einen Immobilienkaufvertrag, der im Jahr 2009 unter Mitwirkung eines Notars geschlossen … Weiterlesen ›
In unserer Rubrik 'Anwaltspraxis', initiiert von der Redaktion von ra.de, planen wir, eine fortlaufende Serie von Artikeln zu veröffentlichen, die sich eingehend mit den verschiedensten Facetten des … Weiterlesen ›
Das Notariatsrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das die Rolle und die Pflichten von Notaren regelt. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Berufsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 18 NotFVMängel im Prüfungsverfahren
- § 2 NotFVVerwaltungsrat
- § 3 NotFVAufgabenkommission
- § 10 NotFVVorbereitung der schriftlichen Prüfung
- § 11 NotFVAnfertigung der Aufsichtsarbeiten
- § 16 NotFVNachteilsausgleich
- § 5 NotFVPrüfungsgebiete
- § 1 NotFVLeitung des Prüfungsamtes
- § 4 NotFVPrüfende
- § 12 NotFVBewertung der Aufsichtsarbeiten
- § 13 NotFVLadung zur mündlichen Prüfung
- § 14 NotFVMündliche Prüfung
- § 15 NotFVBewertung der mündlichen Prüfung
- § 17 NotFVEinsicht in Prüfungsunterlagen
- § 19 NotFVWiederholungsprüfung
- § 20 NotFVWiderspruchsverfahren
- § 6 NotFVPrüfungstermine
- § 7 NotFVPrüfungsorte
- § 8 NotFVZulassung zur Prüfung
- § 9 NotFVRücktritt und Versäumnis
- § 21 NotFVAufbewahrungsfristen
- § 22 NotFVInkrafttreten
- § 50 NotAktVVAufbewahrungsfristen
- § 40 NotAktVVNebenakten
- § 44 NotAktVVFührung in Papierform und elektronische Führung
- § 10 NotViKoVTechnische Abwicklung der Identitätsfeststellung
- § 1 BAProNotFPrVZiel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 10 BAProNotFPrVSchriftliche Prüfung
- § 11 BAProNotFPrVMündliche Prüfung
- § 12 BAProNotFPrVBewertung der Prüfungsleistungen
- § 13 BAProNotFPrVBestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 14 BAProNotFPrVBefreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 15 BAProNotFPrVZeugnisse
- § 16 BAProNotFPrVWiederholung von Prüfungsleistungen
- § 17 BAProNotFPrVÜbergangsvorschrift
- § 18 BAProNotFPrVEvaluierung
- § 19 BAProNotFPrVInkrafttreten
- § 2 BAProNotFPrVZulassungsvoraussetzungen
- § 3 BAProNotFPrVInhalt der Prüfung
- § 4 BAProNotFPrVPrüfungsbereich „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“
- § 5 BAProNotFPrVPrüfungsbereich „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“
- § 6 BAProNotFPrVPrüfungsbereich „Handels- und Gesellschaftsrecht“
- § 7 BAProNotFPrVPrüfungsbereich „Büroorganisation“
- § 8 BAProNotFPrVPrüfungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“
- § 9 BAProNotFPrVForm und Ablauf der Prüfung
- § 1 BSNotFPrVZiel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 10 BSNotFPrVMündliche Prüfung
- § 11 BSNotFPrVBewertung der Prüfungsleistungen
- § 12 BSNotFPrVBestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13 BSNotFPrVBefreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 14 BSNotFPrVZeugnisse
- § 15 BSNotFPrVWiederholung von Prüfungsleistungen
- § 16 BSNotFPrVÜbergangsvorschrift
- § 17 BSNotFPrVEvaluierung
- § 18 BSNotFPrVInkrafttreten
- § 2 BSNotFPrVZulassungsvoraussetzungen
- § 3 BSNotFPrVInhalt der Prüfung
- § 4 BSNotFPrVPrüfungsbereich „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“
- § 5 BSNotFPrVPrüfungsbereich „Familien- und Erbrecht“
- § 6 BSNotFPrVPrüfungsbereich „Handels- und Gesellschaftsrecht“
- § 7 BSNotFPrVPrüfungsbereich „Büroorganisation“
- § 8 BSNotFPrVForm und Ablauf der Prüfung
- § 9 BSNotFPrVSchriftliche Prüfung
- § 1 NotAktVVVerzeichnisse
- § 2 NotAktVVAkten
- § 3 NotAktVVUrschriften, Ausfertigungen, Abschriften und elektronische Urkunden
- § 4 NotAktVVForm und Übergabe elektronischer Aufzeichnungen
- § 5 NotAktVVSicherheit elektronischer Aufzeichnungen
- § 6 NotAktVVTechnische und organisatorische Maßnahmen
- § 51 NotAktVVAufbewahrungsfristen für Altbestände
- § 52 NotAktVVSonderbestimmungen für Nebenakten
- § 53 NotAktVVSonderbestimmungen beim Übergang der Verwahrzuständigkeit
- § 54 NotAktVVFunktionen des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notariatsaktenspeichers
- § 55 NotAktVVTechnische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv und zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher
- § 56 NotAktVVSicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch
- § 57 NotAktVVSichere informationstechnische Netze
Aktuelle Urteile
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