Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wenn

1.
sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,
2.
eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,
3.
der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und
4.
insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(2) Die Ausbildungsstelle darf eine schwangere oder stillende Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 nicht an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen. Die Ausbildungsstelle darf sie an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen teilnehmen lassen, wenn

1.
sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,
2.
die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist,
3.
der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und
4.
insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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Personalmanagement: Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit rechtzeitig erklären

16.12.2013

Der Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub eines Mitarbeiters für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen.
Urlaubsansprüche

Urlaubsrecht: Für Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche

27.10.2011

BAG-Urteil vom 17.05.2011-Az: 9 AZR 197/10-Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach
Urlaubsansprüche

Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Auch Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

20.04.2010

Allein die Angabe des Arbeitgebers, die Stelle einer Führungskraft sei nur in Vollzeit zu besetzen, ist keine ausreichende Darlegung dringender betrieblicher Gründe, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit entgegenstehen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Beschäftigungsverbot

03.08.2008

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten - ErzUrlSoldV | § 2 Antrag


(1) Die Elternzeit soll, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der Mutterschutzfrist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen) beginnen soll, sechs Wochen, andernfalls acht Wochen vor Beginn schriftlich
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen


(1) Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, 1. wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat, a) dass sie schwanger ist oderb) dass sie stillt, es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft dieser Fra

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht


(1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). (2) Die Aufsichtsbehörden haben dieselben Befugn
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden 1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,2. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes


(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige T

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. Apr. 2019 - W 10 S 19.50280

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2018 - Au 7 S 18.50803

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 26. September 2018 (Az. Au 7 K 18.50802) gegen Ziffer 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 17. September 2018 (Gz.: ...) wird angeordnet. II. Die Antraggegnerin hat die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 25. Apr. 2019 - W 8 S 19.50295

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die unter Nr. 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 1. April 2019 verfügte Abschiebungsanordnung bis acht Wochen nach der Entbindung der Antragstellerin am 9. März 2019 wird angeor

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2017 - M 9 S 17.50539

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … … wird für dieses und für das

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Dez. 2016 - M 1 S 16.50997

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die am ... geborene Antragstellerin ist äthiopische Staatsangehörige. Sie hat

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 29. Feb. 2016 - M 12 K 15.50784

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Aug. 2018 - M 26 S 18.52227

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Nummer 1 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juli 2018 verfügte Abschiebungsanordnung nach Italien wird angeordnet. II. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 3 BV 12.932

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. März 2012 wird aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juli 2011 und des Widerspruchsbescheids 20. Oktober 2011 verpflichtet, die Klägerin in der Gr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2018 - M 1 S 17.53683

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Die Antragste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2017 - M 9 S 16.51044

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich gegen einen sog. D

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Sept. 2017 - M 1 S7 17.52014

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Das Bundesamt für ... (Bundesamt) lehnte mit Bescheid vom 26. Januar 2017 den Asylantrag der am &

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 12 EG 25/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23.06.2014 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin unter Abänderung des Bescheides vom 09.07.2013 in Gestalt des Widerspruch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Okt. 2015 - M 12 S 15.50785

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Gründe I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihr dr

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Juni 2016 - W 2 K 16.50065

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Ziffer 2) des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Februar 2016 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden gegene

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Okt. 2016 - M 24 S 16.50496

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 30. Juni 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahr

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Nov. 2015 - AN 14 S 15.50402

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die unter Ziffer 2. des Bescheides der Antragsgegnerin vom 10. September 2015 verfügte Abschiebungsanordnung wird bis acht Wochen nach der Niederkunft der Antragstellerin zu 1) angeordnet.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 9 EG 46/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Januar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 12/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - M 5 K 14.1598

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 5 K 14.1598 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Juni 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO) 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1330 Hauptpunkte: En

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2017 - M 9 S 17.50821

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Überstellung nach Ital

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 9 S 17.50040

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Überstellung nach Ital

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2018 - W 10 S 18.50560

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21.Oktober wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Arbeitsgericht München Endurteil, 20. Dez. 2017 - 14 Ca 7775/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 75.860,81 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über einen Anspruch

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 9 EG 29/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Juli 2016 - M 12 S 16.50456

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller (Az. M 12 K 16.50455) gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juni 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Apr. 2017 - M 9 S 17.50799

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich gegen einen sogena

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - S 17 EG 3/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 30.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den 1. bis 12. Lebensmonat ihres Kindes B. höheres Elterngeld unter Berücksic

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2016 - 7 K 713/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 11. November 2014 und die Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2015 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig v

Bundessozialgericht Beschluss, 08. Nov. 2018 - B 10 EG 14/18 B

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 22. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2018 - 9 AZR 8/18

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Hamm vom 7. Dezember 2017 - 17 Sa 1164/17 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 10. Okt. 2017 - 9 B 483/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Gründe I. 1 Die Antragsteller, syrische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit, wenden sich mit ihrem - gleichzeitig mit der Klage (9 A 482/17 MD) - am 29.09.2017 beim Gericht eingegangenen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutze

Bundesarbeitsgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - 7 AZR 524/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juli 2015 - 5 Sa 279/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2017 - 10 AZR 859/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 20 Sa 639/16, 20 Sa 975/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhand

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juni 2017 - B 5 R 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. November 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. März 2017 - 8 Sa 418/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.07.2016 - 6 Ca 2286/15 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten ü

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 10 EG 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 Sa 384/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 15.12.2015 (2 Ca 894/15) abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird nicht

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2016 - 2 StR 9/15

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 9/15 vom 7. November 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen banden-und gewerbsmäßigen Betrugs u.a. Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja GG Art. 101 Abs. 1 Satz

Bundessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - B 10 EG 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozia

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2016 - 7 A 191/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der er

Landessozialgericht NRW Urteil, 09. Sept. 2016 - L 13 EG 9/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 01.02.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Aug. 2016 - 9 AZR 575/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25. März 2015 - 4 Sa 91/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Januar 2015 - 9 Sa 1079/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - 7 AZR 614/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - aufgehoben.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - 2 LB 11/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer, Einzelrichterin - vom 17.12.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hins

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2016 - 6 Sa 422/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. August 2015 - 11 Ca 4886/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. März 2016 - 3 RVs 19/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklag

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(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden 1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,2. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und...
(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in...