§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
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Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium Inhaltsverzeichnis
Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
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published on 23/05/2018 00:00
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. März 2017 - 13 Sa 399/16 - wird zurückgewiesen.
published on 24/08/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Februar 2014 - 9 Sa 546/13 - wird zurückgewiesen.
published on 24/08/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2015 - 7 Sa 1117/14 - wird zurückgewiesen.
published on 17/10/2013 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2012 - 3 Sa 1420/11 - wird zurückgewiesen.
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