(1) Ist ein in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnetes Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf das herrschende Unternehmen die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens. Dies gilt auch für die Arbeitnehmer eines in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmens, das persönlich haftender Gesellschafter eines abhängigen Unternehmens (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ist.

(2) Ist eine Kommanditgesellschaft, bei der für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter die Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft nach § 4 Abs. 1 als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters gelten, herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters. Absatz 1 Satz 2 sowie § 4 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Stehen in einem Konzern die Konzernunternehmen unter der einheitlichen Leitung eines anderen als eines in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Unternehmens, beherrscht aber die Konzernleitung über ein in Absatz 1 oder 2 bezeichnetes Unternehmen oder über mehrere solcher Unternehmen andere Konzernunternehmen, so gelten die in Absatz 1 oder 2 bezeichneten und der Konzernleitung am nächsten stehenden Unternehmen, über die die Konzernleitung andere Konzernunternehmen beherrscht, für die Anwendung dieses Gesetzes als herrschende Unternehmen.

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Gesellschaftsrecht: Zur Zurechnung der Arbeitnehmer einer GmbH & Co. KGaA auf die GmbH

02.04.2015

Eine analoge Anwendung des § 4 Abs. 1 MitbestG auf die KGaA scheide bereits aufgrund seines Charakters als Ausnahmeregelung für die grundsätzlich nicht dem Mitbestimmungsgesetz unterworfene KG aus.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 18 Konzern und Konzernunternehmen


(1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen d
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Mitbestimmungsgesetz - MitbestG | § 1 Erfaßte Unternehmen


(1) In Unternehmen, die 1. in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft betrieben werden und2. in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer besch

Mitbestimmungsgesetz - MitbestG | § 4 Kommanditgesellschaft


(1) Ist ein in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnetes Unternehmen persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und hat die Mehrheit der Kommanditisten dieser Kommanditgesellschaft, berechnet nach der Mehrheit der Anteile oder der Stimmen, d

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - 5 StR 521/08

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 266 Abs. 1 BetrVG § 119 Abs. 2 1. Zur Untreuestrafbarkeit von Zuwendungen an Betriebsräte. 2. Ist eine Aktiengesellschaft strafantragsberechtigter Unternehmer im Sinne des § 119 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - II ZB 21/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AÜG § 14 Abs. 2 Satz 6; MitbestG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während e

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2012 - II ZB 20/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 20/11 vom 30. Januar 2012 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja MitbestG § 7 Abs. 1 Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der ein Aufsichtsra

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Grün

Landgericht München I Beschluss, 23. März 2018 - 38 O 14696/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichts

Arbeitsgericht Weiden Beschluss, 01. Sept. 2015 - 5 BV 18/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 6. als Konzernbetriebsrat für die Beteiligten zu 1.-5. nicht besteht. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der zu 6) beteiligte Konzernbe

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - 7 ABR 60/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. bis 9. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15 - werden zurückgewiesen.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 07. Mai 2018 - 3 O 266/17 AktG

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor 1. Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. Gründe

Landgericht Hamburg Beschluss, 02. Mai 2018 - 417 HKO 74/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Fa. E. AG vom 10.10.17 wird zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergerichtliche Kost

Landgericht Hamburg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 403 HKO 130/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der B. Aktiengesellschaft wird zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. Außergerichtliche Kosten

Europäischer Gerichtshof Urteil, 18. Juli 2017 - C-566/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 18. Juli 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Diskriminierungsverbot – Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Juli 2017 - 11 W 19/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 13 für Handelssachen, vom 12.08.2016 – 413 HKO 138/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2)

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Juli 2016 - I-26 W 1/16 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller vom 25.09.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015, 82 O 23/15, wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. A

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Dez. 2011 - 7 ABR 56/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2010 - 7 TaBV 88/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Feb. 2011 - 7 ABR 11/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2009 - 3 TaBV 32/09 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 01. Aug. 2003 - 26 BV 11/02

bei uns veröffentlicht am 01.08.2003

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Gründe   1  A: 2  Die Beteiligten streiten darübe

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(1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen denen ein...