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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Schriftlicher Teil

Zeitreise: 11.03.2026

(1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.

(2) In dem Leistungstest können geprüft werden: 1. kognitive Fähigkeiten, 2. Ausdrucksfähigkeit, 3. Persönlichkeitsmerkmale, 4. praktische Intelligenz und 5. Allgemeinwissen.

(3) Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.

(4) Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.

(5) Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.

(6) Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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