§ 62Amtlich · § 5 UrhG
Bestehen der mündlichen Prüfung
Zeitreise: 11.03.2026
Die mündliche Prüfung der Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung mindestens 5,00 beträgt.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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