Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen

(1)1Die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen.2Das steuerliche Einlagekonto ist ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs fortzuschreiben.3Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 und der Mehrabführungen im Sinne des Absatzes 6 mindern das steuerliche Einlagekonto unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen (Einlagenrückgewähr).4Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos kann durch Leistungen nicht negativ werden; Absatz 6 bleibt unberührt.5Als ausschüttbarer Gewinn gilt das um das gezeichnete Kapital geminderte in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.

(2)1Der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs ermittelte Bestand des steuerlichen Einlagekontos wird gesondert festgestellt.2Der Bescheid über die gesonderte Feststellung ist Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt.3Bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht ist der zum Zeitpunkt des Eintritts in die Steuerpflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des steuerlichen Einlagekontos am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs.4Kapitalgesellschaften haben auf den Schluss jedes Wirtschaftsjahrs Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abzugeben.5Die Erklärungen sind von den in § 34 der Abgabenordnung bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben.

(3)1Erbringt eine Kapitalgesellschaft für eigene Rechnung Leistungen, die nach Absatz 1 Satz 3 als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen sind, so ist sie verpflichtet, ihren Anteilseignern die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen:

1.
den Namen und die Anschrift des Anteilseigners,
2.
die Höhe der Leistungen, soweit das steuerliche Einlagekonto gemindert wurde,
3.
den Zahlungstag.
2Die Bescheinigung braucht nicht unterschrieben zu werden, wenn sie in einem maschinellen Verfahren ausgedruckt worden ist und den Aussteller erkennen lässt.

(4)1Ist die in Absatz 1 bezeichnete Leistung einer Kapitalgesellschaft von der Vorlage eines Dividendenscheins abhängig und wird sie für Rechnung der Kapitalgesellschaft durch ein inländisches Kreditinstitut erbracht, so hat das Institut dem Anteilseigner eine Bescheinigung mit den in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen.2Aus der Bescheinigung muss ferner hervorgehen, für welche Kapitalgesellschaft die Leistung erbracht wird.3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn anstelle eines inländischen Kreditinstituts eine inländische Zweigniederlassung eines der in § 53b Absatz 1 oder 7 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen die Leistung erbringt.

(5)1Ist für eine Leistung der Kapitalgesellschaft die Minderung des Einlagekontos zu niedrig bescheinigt worden, bleibt die der Bescheinigung zugrunde gelegte Verwendung unverändert.2Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung im Sinne des Absatzes 2 zum Schluss des Wirtschaftsjahrs der Leistung eine Steuerbescheinigung im Sinne des Absatzes 3 nicht erteilt worden, gilt der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 Euro bescheinigt.3In den Fällen der Sätze 1 und 2 ist eine Berichtigung oder erstmalige Erteilung von Steuerbescheinigungen im Sinne des Absatzes 3 nicht zulässig.4In anderen Fällen ist die auf den überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagenrückgewähr entfallende Kapitalertragsteuer durch Haftungsbescheid geltend zu machen; § 44 Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz des Einkommensteuergesetzes gilt insoweit nicht.5Die Steuerbescheinigungen können berichtigt werden.6Die Feststellung im Sinne des Absatzes 2 für das Wirtschaftsjahr, in dem die entsprechende Leistung erfolgt ist, ist an die der Kapitalertragsteuerhaftung nach Satz 4 zugrunde gelegte Einlagenrückgewähr anzupassen.

(6) Minderabführungen erhöhen und Mehrabführungen mindern das Einlagekonto einer Organgesellschaft, wenn sie ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Mehrabführungen im Sinne des Satzes 1 mindern das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft vor anderen Leistungen.

(7) Die vorstehenden Absätze gelten sinngemäß für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gewähren können.

(8)1Eine Einlagenrückgewähr können auch Körperschaften oder Personenvereinigungen erbringen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 oder 9 des Einkommensteuergesetzes gewähren können.2Die Einlagenrückgewähr ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 zu ermitteln.3Der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag wird auf Antrag der Körperschaft oder Personenvereinigung für das jeweilige Wirtschaftsjahr gesondert festgestellt.4Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ende des zwölften Monats zu stellen, der auf das Ende des Wirtschaftsjahres folgt, in dem die Leistung erfolgt ist.5Zuständig für die gesonderte Feststellung ist die Finanzbehörde, die im Zeitpunkt der Abgabe des Antrags nach § 20 der Abgabenordnung für die Besteuerung nach dem Einkommen örtlich zuständig ist.6Bei Körperschaften oder Personenvereinigungen, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 20 der Abgabenordnung keine Finanzbehörde zuständig ist, ist abweichend von Satz 5 das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.7Im Antrag sind die für die Berechnung der Einlagenrückgewähr erforderlichen Umstände darzulegen.8In die Bescheinigung nach Absatz 3 ist das Aktenzeichen der nach Satz 5 oder 6 zuständigen Behörde aufzunehmen.9Soweit für Leistungen nach Satz 1 oder Nennkapitalrückzahlungen eine Einlagenrückgewähr nicht gesondert festgestellt worden ist, gelten sie als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Einnahmen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 oder 9 des Einkommensteuergesetzes führen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

5 Artikel zitieren .

Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

20.10.2011

Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
Insolvenzrecht

Verdeckte Gewinnausschüttung: Bei unkonkreter Arbeitszeitvereinbarung

30.06.2010

zwei zu jeweils 40 % beteiligte GmbH-Gesellschafter können als beherrschende Gesellschafter angesehen werden-FG Berlin-Brandenburg, 12 K 8507/05 B

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 24 §§.

wird zitiert von 11 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Einkommensteuergesetz - EStG | § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb


(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1. Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie

Einkommensteuergesetz - EStG | § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften


(1) 1Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens

Abgabenordnung - AO 1977 | § 149 Abgabe der Steuererklärungen


(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung
wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 34 Schlussvorschriften


(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022. (1a) § 1a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) ist erstmals f

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 37 Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung


(1) 1Auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs, das dem in § 36 Abs. 1 genannten Wirtschaftsjahr folgt, wird ein Körperschaftsteuerguthaben ermittelt. 2Das Körperschaftsteuerguthaben beträgt 1/6 des Endbestands des mit einer Körperschaftsteuer von 40 Proz

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 38 Körperschaftsteuererhöhung


(1) 1Ein positiver Endbetrag im Sinne des § 36 Abs. 7 aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 14. Juli 2000 (BGBl. I S. 1034) ist auch zum Schluss der folgenden Wirtschaftsjahre fortzuschreiben

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals


(1) 1Wird das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht, so gilt der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos als vor den sonstigen Rücklagen umgewandelt. 2Maßgeblich ist dabei der sich vor Anwendung des Satzes 1 ergebende Bestand des
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Abgabenordnung - AO 1977 | § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter


(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass

Kreditwesengesetz - KredWG | § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums


(1) Ein CRR-Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums darf ohne Erlaubnis durch die Aufsichtsbehörde über eine Zweigniederlassung oder über gemäß § 2 Absatz 10 angezeigte vertraglich gebundene Vermittler, die ih

Abgabenordnung - AO 1977 | § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen


(1) Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. (2) Befindet sich die Geschäftsleitung ni
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals


(1) 1Wird das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht, so gilt der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos als vor den sonstigen Rücklagen umgewandelt. 2Maßgeblich ist dabei der sich vor Anwendung des Satzes 1 ergebende Bestand des

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen


(1) In Umwandlungsfällen im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes gilt das Nennkapital der übertragenden Kapitalgesellschaft und bei Anwendung des Absatzes 2 Satz 3 und des Absatzes 3 Satz 3 zusätzlich das Nennkapital der übernehmenden Kapitalgesells

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

165 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2004 - 5 StR 333/03

bei uns veröffentlicht am 06.07.2004

5 StR 333/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. Juli 2004 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juli 2004 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urte

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - 1 StR 375/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 375/08 vom 2. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 2. Dezember 2008, an der teilgenommen haben: Vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2008 - 5 StR 547/07

bei uns veröffentlicht am 17.04.2008

5 StR 547/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. April 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2008 beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird d

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2003 - II ZR 85/02

bei uns veröffentlicht am 02.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 85/02 Verkündet am: 2. Juni 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Finanzgericht München Urteil, 22. Nov. 2016 - 6 K 2548/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 6 K 2548/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von Kapitalgesellschaften aus einem EU-Mit

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 07. Juni 2016 - 1 K 904/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 1 K 904/14 Im Namen des Volkes Urteil Tenorberichtigung durch Beschluss vom 11.08.2016 In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 22. Dez. 2015 - 7 K 991/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH, die durch Gesellschaftsvertrag vom 26.2.1981 gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Antiquitäten aller Art. Der aktive Geschäftsbetrieb der Klägerin wurde im Jahr 2000 eingeste

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 3069/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob das Finanzamt die Betriebseinnahmen im Schätzungswege erhöhen durfte. Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Dezember 1990 gegründet und am 8.Januar 1991 ins Handelsregister des Amtsgeric

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Feb. 2019 - 6 K 719/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob Versorgungsleistungen an die Stifter dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 17. Apr. 2018 - 1 K 228/18

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob dem Finanzamt bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos eine

Landgericht München I Beschluss, 30. Mai 2018 - 5 HK 10044/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der N. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 7,78 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 4.6.2016 mit einem Zinss

Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 2772/14

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob der Bescheid vom 19. Dezember 2011 über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) und des Sonderausweises nach § 28 Abs. 1 Satz 3 K

Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 1250/14

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob der Bescheid vom 13. Januar 2010 über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und 38 KStG zum 31.12.2008 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 Satz 1 der Abgabenor

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 122/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist die Anerkennung von Teilwertabschreibungen. Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die durch Feststellung der Satzung am 12. November 2002 als Vorratsgesellschaft gegründet und am 23. Dezember 2002 in

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 13. Aug. 2015 - 6 K 39/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tatbestand I. Die Klägerin ist eine GmbH. Am … 2001 schlossen X und Y einen notariellen Treuhandvertrag mit der B-GmbH. Im Treuhandvertrag verpflichteten sich X und Y, die Klägerin im Auftrag und auf Rechnung der B-GmbH zu erwer

Finanzgericht München Urteil, 27. Juli 2015 - 7 K 697/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 697/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Zuschätzungen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz In der Streitsache ... wegen Körperschafts

Finanzgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - 6 K 3113/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Klägerin ist die Kommune X mit ihrem Betrieb gewerblicher Art (BgA) &#

Finanzgericht München Beschluss, 14. Nov. 2014 - 7 V 2594/14

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor 1. Die Vollziehung des Nachforderungsbescheids hinsichtlich Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008 bis 2009 vom 24. Juni 2014 wird bis einen Monat nach Ergehen der Entscheidung über den Einspruch vom 26. Juni 2014 in Höhe von 754.485,

Finanzgericht München Urteil, 11. Juni 2018 - 7 K 634/17

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor 1. Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2009 und 2010, Gewerbesteuermessbetrag 2009 und 2010, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftssteuer zum 31.12.2010, gesonderter Feststellung des vortra

Finanzgericht München Urteil, 09. Apr. 2018 - 7 K 729/17

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor 1. Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2013, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2013, Gewerbesteuermessbetrag 2013, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbever

Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 3119/16

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist ein GmbH mit Sitz in M., die beim Amtsgericht unter HRB seit dem im Handelsregister eingetra

Landgericht München I Beschluss, 31. Juli 2015 - 5 HKO 16371/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor I. Die Anträge der Antragsteller zu 94) und zu 95) auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung werden verworfen. II. Die von der Antragsgegnerin gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und

Finanzgericht München Urteil, 25. Sept. 2017 - 7 K 2461/16

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Höhe des steuerlichen Einlagekontos. Der Kläger ist eine regionale Untergliederung ei

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 04. Sept. 2017 - 7 K 1379/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die als vollmachtlose Vertreter aufgetretenen Rechtsanwälte … Gründe I. Streitig ist die Steuerfestsetzung im Schätzungsw

Finanzgericht München Urteil, 26. Juli 2016 - 6 K 97/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tatbestand I. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die mit Gesellschaftsvertrag vom … gegründet und am … ins Handelsregister eingetragen wurde. Gegenstand des Unternehmens ist …

Finanzgericht München Urteil, 16. Nov. 2018 - 7 K 1646/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in München. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit … Letzt

Finanzgericht München Beschluss, 27. Aug. 2018 - 7 V 1846/18

bei uns veröffentlicht am 27.08.2018

Tenor 1. Die Bescheide vom 6. November 2017 zur Körperschaftsteuer 2011 bis 2015 werden in Höhe von 54.529 € (2011), 32.185 € (2012), 43.207 € (2013), 45.000 € (2014) und 45.000 € (2015) und zum Gewe

Finanzgericht München Urteil, 05. Mai 2014 - 7 K 2/12

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 und 6 Kö

Finanzgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - 7 K 2805/17

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Best

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Nov. 2018 - XI B 49/18

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. April 2018 1 K 1356/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2018 - 6 K 77/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die zum 31. Dezember 2007 durchgeführte Abspaltung einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen zur Realisierung stiller Reserven führte. 2 Die Klä

Finanzgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 7 V 510/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Die Vollziehung der Bescheide vom 1. August 2017 zur Körperschaftsteuer 2011 bis 2013 wird in Höhe von 27.116 € (2011), 54.205 € (2012) und 36.364 € (2013), zum Gewerbesteuermessbetrag 2011 bis 2013 in Hö

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. März 2018 - I R 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. November 2015  6 K 752/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. März 2018 - I R 12/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Das Verfahren wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2005, Gewerbesteuermessbetrags 2005, gesonderter Feststellung des vortra

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Feb. 2018 - I B 37/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Februar 2017 2 K 803/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 75/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. November 2012  10 K 3378/09 Kap wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 2016  6 K 2099/13 KE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 42/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015  4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abwe

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2017 - I R 96/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2015  15 K 15024/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Mai 2017 - X R 12/14

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 25. Juni 2013  15 K 3015/10 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2017 - I R 76/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2015  8 K 8009/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2017 - I R 67/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 13. August 2015  6 K 39/13 wird, soweit sie sich gegen den Bescheid über die gesonderte Festst

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Dez. 2016 - 3 K 272/13

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt … €. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Klägerin wegen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - IX R 49/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2014  9 K 10128/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2016 - I R 49/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. März 2015  9 K 3615/10 K,G,F im klagestattgebenden Teil aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 13. Okt. 2016 - 9 K 1087/14 K,G,F

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist die steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien im Streitjahr 2011. 3Die Kläge

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 1 K 1725/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die steuerliche Behandlung des Erwerbs eige

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 26. Aug. 2016 - 6 V 81/16

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tatbestand I. 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen aufgrund einer Betriebsprüfung für den Gaststättenbetrieb der Antragstellerin betreffend die Streitjahre 2011 bis 2013. 2 Di

Finanzgericht Köln Beschluss, 08. Aug. 2016 - 10 Ko 3506/15

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen. 1Rechtsmittelbelehrung 2Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 66 Abs. 3 Satz 3 FGO). 3Gründe: 4I. Die Erinnerungsführerin ist eine im Jahr 2007 nach dem Recht von ... gegründete Kapitalgesellschaft, deren Anteil

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2016 - VIII R 47/13

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Juni 2013  5 K 1552/11 aufgehoben.

Referenzen

(1) 1Wird das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht, so gilt der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos als vor den sonstigen Rücklagen umgewandelt. 2Maßgeblich ist dabei der sich vor Anwendung des Satzes 1 ergebende Bestand des steuerlichen...
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern...
(1) Ein CRR-Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums darf ohne Erlaubnis durch die Aufsichtsbehörde über eine Zweigniederlassung oder über gemäß § 2 Absatz 10 angezeigte vertraglich gebundene Vermittler, die ihren Sitz oder...
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit...
(1) 1Wird das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht, so gilt der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos als vor den sonstigen Rücklagen umgewandelt. 2Maßgeblich ist dabei der sich vor Anwendung des Satzes 1 ergebende Bestand des steuerlichen...
(1) In Umwandlungsfällen im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes gilt das Nennkapital der übertragenden Kapitalgesellschaft und bei Anwendung des Absatzes 2 Satz 3 und des Absatzes 3 Satz 3 zusätzlich das Nennkapital der übernehmenden Kapitalgesellschaft als in...
(1) Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. (2) Befindet sich die Geschäftsleitung nicht im...
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit...