Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 24 Freibetrag für bestimmte Körperschaften

1Vom Einkommen der steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen ist ein Freibetrag von 5 000 Euro, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens, abzuziehen.2Satz 1 gilt nicht

1.
für Körperschaften und Personenvereinigungen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes gehören,
2.
für Vereine im Sinne des § 25,
3.
für Investmentfonds im Sinne des § 1 des Investmentsteuergesetzes und Spezial-Investmentfonds im Sinne des § 26 des Investmentsteuergesetzes, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 3 oder 3a des Einkommensteuergesetzes gehören.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 34 Schlussvorschriften


(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022. (1a) § 1a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) ist erstmals f

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 7 Grundlagen der Besteuerung


(1) Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. (2) Zu versteuerndes Einkommen ist das Einkommen im Sinne des § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25. (3) 1Die Körperschaftsteuer ist eine Jahres
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Investmentsteuergesetz - InvStG 2018 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Zwecke dieses Gesetzes besteht keine Bindungswirkung an die aufsichtsrechtlich

Investmentsteuergesetz - InvStG 2018 | § 26 Anlagebestimmungen


Ein Spezial-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die nachfolgenden Voraussetzungen (Anlagebestimmungen) verstößt:1.Der Investmentfonds oder dessen Verwalter ist in seinem Sitzstaat einer Aufsicht übe
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben


(1) 1Vom Einkommen der steuerpflichtigen Genossenschaften sowie der steuerpflichtigen Vereine, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt, ist ein Freibetrag in Höhe von 15 000 Euro, höchstens jedoch in Höhe des Ein

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Okt. 2018 - 1 K 723/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob der von der A betriebene Betrieb gewerblicher

Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 2/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob vom Kläger gegen Entgelt erbrachte Beratungsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz nach dem Umsatzsteuergesetz (-UStG-) unterliegen. 2 1. Der Kläger ist ein eingetragener, gemeinnü

Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. Sept. 2015 - C-589/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 17. September 2015 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG — Zwischensteuer auf von einer inländischen Stiftung erzielte Kapitalerträge und...

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Feb. 2014 - 1 K 2423/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anzuerkennen und daher von

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 18. Apr. 2008 - 4 K 268/06

bei uns veröffentlicht am 18.04.2008

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 29.09.2005 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25.10.2005 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Referenzen

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit...
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(1) 1Vom Einkommen der steuerpflichtigen Genossenschaften sowie der steuerpflichtigen Vereine, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt, ist ein Freibetrag in Höhe von 15 000 Euro, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens, im...
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Zwecke dieses Gesetzes besteht keine Bindungswirkung an die aufsichtsrechtliche Entscheidung...
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