Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 - KraftStG | § 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 - KraftStG | § 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
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(1) Für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor erhöht sich in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht.

(2) Der Zuschlag gilt nicht für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1.

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(1) Ändert sich der Steuersatz innerhalb eines Entrichtungszeitraums, so ist bei der Neufestsetzung für die Teile des Entrichtungszeitraums vor und nach der Änderung jeweils der nach § 11 Abs. 4 berechnete Anteil an der bisherigen und an der neuen Ja
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(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausg

(1) Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;2. Personenkraftwagen a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2
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published on 12/11/2013 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Der Beklagte erließ am 21. November 2005 einen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer, in dem er die Steuer für das Fahrzeug mit dem amtlichen K
published on 07/07/2010 00:00

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller ist seit 2002 Halter eines Kfz der Marke Kia, Typ Carnival. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen werkseitig mit sieben Sitzplätzen
published on 22/10/2009 00:00

Tatbestand   1  Fraglich ist, ob ein von einer spezialisierten Fachfirma grundlegend umgebauter Jeep des Typs Willys Overland CJ-5 als eine ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendete Zugmaschine
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(1) Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;2. Personenkraftwagen a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 für je 100...
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen...