Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG | § 3 Vorschuss

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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten Inhaltsverzeichnis

Auf Antrag ist ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden oder wenn die zu erwartende Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 1 000 Euro übersteigt.

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(1) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird; hierüber und über den Beginn der Frist ist der Berechtigte zu b
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published on 24/07/2014 00:00

Tenor Die Gewährung eines Fahrtkostenvorschusses gemäß § 3 JVEG wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt einen Fahrtkostenvorschuss bzw. die Übersendung von Fahrkarten zwecks Teilnahme an einer für den 29.07
published on 14/01/2019 00:00

Tenor Der Antrag des Sachverständigen Dipl.-Ing. C. vom 21.06.2018 auf Bewilligung eines Vorschusses in Höhe von 2.130,29 EUR wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Sachverständige Dipl.-Ing. C. (im Folgenden: Antragsteller) wurde mit Beweisb
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published on 22/02/2018 00:00

Tenor Der weitergehende Vorschussanspruch des Sachverständigen S. aus dem Antrag vom 23.11.2017 wird auf 0,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Neben der zugestandenen und ausgezahlten Vergütung für Aufwendungen (Fahrtkosten, Schreibauslagen,
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published on 18/08/2014 00:00

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Gerichtssachverständigen wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 09.07.2014, 8 O 151/09, dahin abgeändert, dass die zu gewährende Entschädigung auf EUR 16.356,36 festgesetzt und zugleich die Rückzahlung des
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