Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Inhaltsverzeichnis

Die Bewilligung eines zulässigen Ersuchens um Vollstreckung einer Geldsanktion kann nur abgelehnt werden, wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Tat

1.
ganz oder zum Teil im Inland oder auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurde, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und nach deutschem Recht als Straftat mit Strafe bedroht oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bewehrt ist oder
2.
außerhalb des Hoheitsgebietes des ersuchenden Mitgliedstaates begangen wurde und wenn eine derartige, im Ausland begangene Tat nach deutschem Recht nicht als Straftat mit Strafe oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht ist.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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28/07/2010 18:46

Österreichische Geldbußen, wenn Kfz-Halter den Fahrer nicht benennt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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published on 20/10/2015 00:00

Tenor Der Einspruch des Betroffenen vom 19.08.2014 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 29.07.2014 wird als unbegründet kostenfällig verworfen. Gründe 1 Der zulässige Einspruch ist unbegründet. 2 Der Vortrag des Betro
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