Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme

(1) Wird der Verfolgte vorläufig festgenommen, so ist er unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorzuführen.

(2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tag, über seine persönlichen Verhältnisse, insbesondere über seine Staatsangehörigkeit. Er weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands (§ 40) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu äußern oder dazu nicht auszusagen. Sodann befragt er ihn, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er Einwendungen gegen die Auslieferung oder gegen seine vorläufige Festnahme erheben will. § 21 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.

(3) Ergibt sich bei der Vernehmung, daß der Ergriffene nicht die Person ist, auf die sich das Ersuchen oder die Tatsachen im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 4 beziehen, so ordnet der Richter beim Amtsgericht seine Freilassung an. Andernfalls ordnet der Richter beim Amtsgericht an, daß der Verfolgte bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts festzuhalten ist. § 21 Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 und 7 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 13 Sachliche Zuständigkeit


(1) Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt vorbehaltlich der §§ 21, 22 und 39 Abs. 2 das Oberlandesgericht. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar. (2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 40 Rechtsbeistand


(1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands bedienen. (2) Die Auslieferung ist ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft, wenn eine Festnahme der verfolgten Person erfolgt. (3) Erfolgt keine Festn

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls


(1) Wird der Verfolgte auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorzuführen. (2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 17 Auslieferungshaftbefehl


(1) Die vorläufige Auslieferungshaft und die Auslieferungshaft werden durch schriftlichen Haftbefehl (Auslieferungshaftbefehl) des Oberlandesgerichts angeordnet. (2) In dem Auslieferungshaftbefehl sind anzuführen 1. der Verfolgte,2. der Staat, an

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 K0 18.4658

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Zusammenhang mit seiner bereits erfolgten Auslieferung in die … wegen einer dortigen st

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 E 18.5442

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht … verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Oberlandesgerichts vorbehalten.

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2017 - 1 AR 68/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Anfechtung der Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft München vom 13.03.2017 hat sich erledigt. 2. Die Auslieferung des Verfolgten an die bulgarischen Behörden zur Strafverfolgung wegen der im Europäi

Amtsgericht Neumünster Beschluss, 26. März 2018 - 261a AR 10/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor Der Verfolgte ist bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig festzuhalten. Gründe 1 Gegen den auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls der zweiten Kammer des Tribunal Suprema in Madrid vom 23.03.2018 im Schengener Infor

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Feb. 2018 - 20 OLGAusl 37/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die gegen den Verfolgten vollzogene vorläufige Auslieferungshaft als Auslieferungshaft fortdauern zu lassen, wird zurückgewiesen. 2. Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 22.12.2017 wi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Juli 2017 - Ausl 301 AR 112/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Erlass eines - vorläufigen - Auslieferungshaftbefehls wird abgelehnt. Die sofortige Freilassung des Verfolgten wird angeordnet, soweit keine Haftanordnung in anderer Sache besteht. Gr

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2016 - 1 Ausl 326/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Rumänien zur dortigen Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil Nummer 333 (Aktenzeichen: 62011/3/2010) vom 11. April 2011 des Gerichtshofs Bukarest - II. Strafabteilung -, geändert durch den St

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2016 - 1 Ausl 8/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Bulgarien zur dortigen Strafvollstreckung ist z u l ä s s i g .

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Juli 2011 - 1 Ausl A 76/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung der im Europäischen Haftbefehl des Kreisgerichts in Jelenia Gora vom 13. Dezember 2007 – III Kop 88/07 – aufgeführten Strafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Kam

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Sept. 2010 - 2 BvR 1608/07

bei uns veröffentlicht am 16.09.2010

Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - sowie des Kammergerichts vom 18. Juni 2007 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdef

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 23. März 2010 - 2 BvR 334/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Gründe 1 Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung des Beschwerdeführers an die Vereinigt

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. März 2009 - Ausl 14/08 I 7/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

Tenor Die Erinnerung wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe 1 Der Senat folgt der bereits in den beiden vorgenannten Beschlüssen zitierten, in Rechtsprechung und Literatur mehrheitlich vertretenen Auffassung, wonach es sich bei der vorberei

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Aug. 2005 - 1 AK 30/05

bei uns veröffentlicht am 18.08.2005

Tenor Auf Antrag der Verfolgten vom 11. Juli 2005 wird ihr Rechtsanwalt L. zum Beistand zu bestellt. Gründe   I. 1  Gegen die Verfolgte bestand in Ungarn ein Europäischer Haftbefehl des Städtischen Gerichts in S./Ungarn

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Nov. 2004 - 3 Ausl 103/2004; 3 Ausl 103/04

bei uns veröffentlicht am 30.11.2004

Tenor Die Verfolgte, deren Auslieferung an die Tschechische Republik zur dortigen Strafverfolgung in Betracht kommt, ist vorläufig in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe   I. 1  1. Durch Fahndungsaussch

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Aug. 2004 - 3 Ausl 59/04

bei uns veröffentlicht am 16.08.2004

Tenor Gründe   I. 1 1. Mit Verbalnote vom 27. Juli 2004 an das Justizministerium Baden-Württemberg ersucht die Botschaft der Französischen Republik in Berlin namens der französischen Regierung um Auslieferung des Verfolgten zum Zwec

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