Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 17 Auslieferungshaftbefehl

(1) Die vorläufige Auslieferungshaft und die Auslieferungshaft werden durch schriftlichen Haftbefehl (Auslieferungshaftbefehl) des Oberlandesgerichts angeordnet.

(2) In dem Auslieferungshaftbefehl sind anzuführen

1.
der Verfolgte,
2.
der Staat, an den die Auslieferung nach den Umständen des Falles in Betracht kommt,
3.
die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat,
4.
das Ersuchen oder im Fall des § 16 Abs. 1 Nr. 2 die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der Verfolgte einer Tat, die zu seiner Auslieferung Anlaß geben kann, dringend verdächtig ist, sowie
5.
der Haftgrund und die Tatsachen, aus denen er sich ergibt.

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Referenzen - Gesetze | § 62 BVerfGG

§ 62 BVerfGG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 62 BVerfGG wird zitiert von 3 anderen §§ im Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme


(1) Wird der Verfolgte vorläufig festgenommen, so ist er unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorzuführen. (2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten unverzüglich nach der Vorführung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung


(1) Befindet sich der Verfolgte nach der Bewilligung der Auslieferung auf freiem Fuß und ist die Durchführung der Auslieferung nicht auf andere Weise gewährleistet, so ordnet das Oberlandesgericht durch schriftlichen Haftbefehl die Haft zur Durchführ

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 58 Sicherung der Vollstreckung


(1) Liegt ein vollständiges rechtskräftiges und vollstreckbares Erkenntnis im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 1 vor oder hat eine zuständige Stelle des ausländischen Staates unter Angabe der Zuwiderhandlung, die zu der Verurteilung geführt hat, Zeit u
§ 62 BVerfGG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 16 Vorläufige Auslieferungshaft


(1) Die Auslieferungshaft kann unter den Voraussetzungen des § 15 schon vor dem Eingang des Auslieferungsersuchens angeordnet werden, wenn 1. eine zuständige Stelle des ersuchenden Staates darum ersucht oder2. ein Ausländer einer Tat, die zu seiner A

Referenzen - Urteile | § 62 BVerfGG

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 62 BVerfGG.

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Aug. 2018 - 1 AR 296/18

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor 1. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen A. P., geboren am . . in C., wird zur Sicherung der Auslieferung an die rumänischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. 2. Dem Auslieferungshaftbefehl wir

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2019 - 1 AR 198/19

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Gründe I. Die rumänischen Behörden haben um vorläufige Festnahme des rumänischen Staatsangehörigen A. G. zur Sicherung der Auslieferung zur Strafvollstreckung ersucht. Es liegt gegen den Verfolgten der im Tenor unter Ziffer

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Mai 2017 - 1 AR 188/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen A. L., geboren am ... in .../Rumänien, wird zur Sicherung der Auslieferung an die rumänischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. II. Dem Auslieferungshaf

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2018 - 1 AR 300/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Gegen den bulgarischen Staatsangehörigen V. A. Y., geboren am … in …/Bulgarien, wird zur Sicherung der Auslieferung an die bulgarischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. 2. Dem A

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Sept. 2010 - 2 BvR 1608/07

bei uns veröffentlicht am 16.09.2010

Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - sowie des Kammergerichts vom 18. Juni 2007 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdef

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2003 - 3 Ausl. 113/2001; 3 Ausl 113/2001

bei uns veröffentlicht am 17.03.2003

Tenor Der Verfolgte, dessen Auslieferung an die Französische Republik bewilligt ist, ist in Auslieferungshaft zu nehmen. Gründe   1  I. 1. Mit Verbalnote vom 12. November 2001 an das Justizministerium Baden - Württemberg ha

Referenzen

(1) Die Auslieferungshaft kann unter den Voraussetzungen des § 15 schon vor dem Eingang des Auslieferungsersuchens angeordnet werden, wenn 1. eine zuständige Stelle des ersuchenden Staates darum ersucht oder2. ein Ausländer einer Tat, die zu seiner Auslieferung...
(1) Die Auslieferungshaft kann unter den Voraussetzungen des § 15 schon vor dem Eingang des Auslieferungsersuchens angeordnet werden, wenn 1. eine zuständige Stelle des ersuchenden Staates darum ersucht oder2. ein Ausländer einer Tat, die zu seiner Auslieferung...