Handwerksordnung - HwO | § 41

Handwerksordnung - HwO | § 41
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Gesetz zur Ordnung des Handwerks Inhaltsverzeichnis

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

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(1) Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere, 1. die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,2. die Behörden in der Förderung des Handwerks du
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published on 23/07/2015 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass die Klage 7 K 3036/15 gegen die Übertragung der Trägerschaft der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für das Stuckateur-Handwerk aufschiebende Wirkung hat. Der Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Recht
published on 30/07/2009 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. November 2008 - 7 K 238/05 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. D
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