Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 4 Anrechenbare Kosten

(1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie sind nach allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften (Kostenvorschriften) auf der Grundlage ortsüblicher Preise zu ermitteln. Wird in dieser Verordnung im Zusammenhang mit der Kostenermittlung die DIN 276 in Bezug genommen, so ist die Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen. Umsatzsteuer, die auf die Kosten von Objekten entfällt, ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.

(2) Die anrechenbaren Kosten richten sich nach den ortsüblichen Preisen, wenn der Auftraggeber

1.
selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,
2.
von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferanten sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,
3.
Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder
4.
vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt.

(3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des § 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen zu ermitteln und in Textform zu vereinbaren.

ra.de-OnlineKommentar zu § 4 HOAI 2013

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Veröffentlichungen | § 4 HOAI 2013

Artikel schreiben

8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 4 HOAI 2013.

8 Artikel zitieren § 4 HOAI 2013.

Baurecht: Zur Erteilung eines mündlichen Auftrags

21.02.2018

„Du kannst den Schampus aufmachen“ Hat ein Auftraggeber dem Unternehmer ein solches oder ähnliches Statement zukommen lassen, gilt das als mündliche Auftragserteilung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Belrin
Allgemein

Architektenrecht: Wird Baukostenobergrenze überschritten, kann der Architekt haften

07.02.2017

Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann der Auftraggeber einen Schadenersatzanspruch haben
Haftung

Architektenrecht: Zur Nachforderung von Architektenhonorar

21.01.2016

An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, soweit der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte.
Honorar

Architektenrecht: Zur Unwirksamkeit des Baukostenvereinbarungsmodells nach HOAI

05.08.2014

§ 6 II HOAI ist von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1 und 2 MRVG nicht gedeckt und damit unwirksam.
Honorar

Baurecht: Zur Vergütung von Ingenieurleistungen

19.12.2013

Betreffend dem Ausnahmefall der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI, hier verneint.

Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars

12.04.2012

liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11

Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen

09.04.2012

wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
Honorar

Architektenverträge: Koppelungsverbot ist verfassungsgemäß

27.09.2010

Anwalt für Architektenrecht - Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Allgemein

Referenzen - Gesetze | § 4 HOAI 2013

§ 4 HOAI 2013 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 4 HOAI 2013 wird zitiert von 1 anderen §§ im Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. (2) Neubauten und Neuanlagen sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden.
§ 4 HOAI 2013 zitiert 1 andere §§ aus dem Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. (2) Neubauten und Neuanlagen sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden.

Referenzen - Urteile | § 4 HOAI 2013

Urteil einreichen

71 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 HOAI 2013.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2004 - VII ZR 259/02

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 259/02 Verkündet am: 24. Juni 2004 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - 4 StR 194/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 194/09 vom 10. November 2009 in der Strafsache gegen wegen Untreue u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. November 2009 gemäß §

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2003 - VII ZR 362/02

bei uns veröffentlicht am 13.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 362/02 Verkündet am: 13. November 2003 Heinzelmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein HOAI §

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2010 - 4 StR 345/09

bei uns veröffentlicht am 02.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 345/09 vom 2. Februar 2010 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 2. Februar 2010 ge

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2007 - VII ZR 288/05

bei uns veröffentlicht am 10.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 288/05 Verkündet am: 10. Mai 2007 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2002 - VII ZR 143/01

bei uns veröffentlicht am 25.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 143/01 vom 25. Juli 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein HOAI § 4 Abs. 2 Der Auftraggeber eines Architekten ist beweispflichtig für die Behauptung, es sei eine unterhalb der Mindestsätze der HOA

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2005 - VII ZR 353/03

bei uns veröffentlicht am 13.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 353/03 Verkündet am: 13. Januar 2005 Seelinger-Schardt Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2006 - VII ZR 168/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/04 Verkündet am: 23. Februar 2006 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2001 - VII ZR 435/99

bei uns veröffentlicht am 21.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 435/99 Verkündet am: 21. Juni 2001 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - VII ZR 16/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 16/03 Verkündet am: 16. Dezember 2004 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - VII ZR 456/01

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 456/01 Verkündet am: 30. September 2004 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja HO

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2006 - I ZR 268/03

bei uns veröffentlicht am 01.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 268/03 Verkündet am: 1. Juni 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2004 - I ZR 156/02

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 156/02 Verkündet am: 11. November 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2003 - VII ZR 169/02

bei uns veröffentlicht am 27.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 169/02 Verkündet am: 27. Februar 2003 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EGBGB Ar

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2008 - VII ZR 235/06

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 235/06 Verkündet am: 11. Dezember 2008 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2012 - VII ZR 195/09

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 195/09 Verkündet am: 8. März 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2003 - I ZR 292/00

bei uns veröffentlicht am 15.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 292/00 Verkündet am: 15. Mai 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ausschreibung von Vermess

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2000 - VII ZR 125/99

bei uns veröffentlicht am 18.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 125/99 Verkündet am: 18. Mai 2000 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein HOAI §

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2006 - VII ZR 110/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 110/05 Verkündet am: 23. November 2006 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2005 - III ZR 191/03

bei uns veröffentlicht am 01.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/03 Verkündet am: 1. Dezember 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 269, 661

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2010 - VII ZR 144/09

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 144/09 Verkündet am: 22. Juli 2010 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - VII ZR 189/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/06 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2003 - VII ZR 13/02

bei uns veröffentlicht am 25.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 13/02 Verkündet am: 25. September 2003 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 16. Mai 2017 - 5 U 69/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:

Landgericht Landshut Endurteil, 30. Aug. 2017 - 73 O 1487/14

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.420,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.02.2014 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander auf

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 11. März 2016 - 21 O 72/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor 1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag in Höhe von € 50.671,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 13. Apr. 2017 - 1 U 48/11

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 26.04.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 121.951,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten übe

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - VII ZR 35/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 35/14 Verkündet am: 16. März 2017 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2016 - VII ZR 314/13

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 314/13 vom 16. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AGBG § 9 Abs. 1; HOAI a.F. § 15 Abs. 2, § 73 Abs. 3 Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbeding

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2016 - VII ZR 185/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 185/13 Verkündet am: 6. Oktober 2016 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2016 - 5 U 61-14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.05.2014 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 18c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf als Einzelrichter unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu ge

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 14. Juli 2016 - I-5 U 73/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.06.2014 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 18c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf als Einzelrichter unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu ge

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2016 - X ZR 77/14

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 77/14 Verkündet am: 19. April 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 15. Apr. 2016 - 10 U 35/15, 10 U 35/15 (Hs)

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.08.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision der Beklagten geg

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2015 - VII ZR 151/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 151/13 Verkündet am: 19. November 2015 Anderer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - 5 K 6187/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2012 für das

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - 5 K 6634/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2013 für das

Landgericht Hagen Urteil, 07. Juli 2015 - 9 O 395/12

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Landgerichts Hagen vom 15.10.2013 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst: die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.850,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

Landgericht Dortmund Urteil, 15. Juni 2015 - 25 O 170/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor     Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die anrechenbaren Kosten der Baukonstruktion (Kostengruppe 300) und der Kosten der technischen Anlagen (Kostengruppe 400) gemäß Kostenberechnung für das streitgegenständl

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Mai 2015 - I-23 U 80/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Bek

Landgericht Duisburg Urteil, 20. Feb. 2015 - 10 O 434/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.085,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 13. Jan. 2015 - 24 U 136/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.05.2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2014 - VII ZR 350/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V I I ZR 3 5 0 / 1 3 Verkündet am: 18. Dezember 2014 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Okt. 2014 - 24 U 76/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25. März 2014 (Az. 12 O 560/11) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung der Kläger gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewie

Oberlandesgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil, 23. Okt. 2014 - I-5 U 51/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.02.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert: Die Beklagte

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Juni 2014 - 10 U 6/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers und des Beklagten wird das Teil-Anerkenntnis- und Endurteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.12.2013, Az. 7 O 273/12, in Ziffer 1 des Tenors abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger folgende Gegens

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2014 - VII ZR 164/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Grundurteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Landgericht Aachen Urteil, 25. März 2014 - 12 O 560/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 09. Aug. 2013 - I-22 U 4/1310

bei uns veröffentlicht am 09.08.2013

Tenor Auf die Berufung der Kläger und die Berufung des Beklagten zu 1. wird das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 06. Dezember 2012 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Rec

Landgericht Kiel Urteil, 22. März 2013 - 11 O 295/12

bei uns veröffentlicht am 22.03.2013

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 30.635,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu

Referenzen

(1) Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Objekte sind auch Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. (2) Neubauten und Neuanlagen sind Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden. (3)...