Handelsgesetzbuch - HGB | § 244 Sprache. Währungseinheit

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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.

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(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus: 1. der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,2. der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie3. dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und
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(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen, sofern sie aufzustellen oder zu erstellen sind, in deutscher Sprache offenzulegen:1.den festgestellten Jahresabschluss, de

(1) Ist ein Mutterunternehmen, das nach den Vorschriften des Ersten Titels einen Konzernabschluss aufzustellen hat, nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1.bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrifta)des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245,

(1) Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, die §§ 244 bis 256a, 264c, 265, 266, 268 Absatz 1 bis 7, die §§ 270, 271, 272 Absatz 1 bis 4, die §§ 274,
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published on 17.08.2017 00:00

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 2013  2 K 100/13 aufgehoben.
published on 21.09.2016 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2015 4 K 2484/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 19.05.2016 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen. 2 Die Kläger wurden im Streitjahr 2012 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung vom 10. Dez
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