Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
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Die Steuer entsteht,

1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.

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published on 27/03/2014 00:00

Tenor 1. Der Ablehnungsbescheid vom 03.05.2012 und die Einspruchsentscheidung dazu vom 01.08.2012 werden aufgehoben. Das Finanzamt wird verpflichtet, den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwe
published on 04/07/2018 00:00

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. April 2016 verpflichtet, in Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. Februar 2009 die Grunderwerbsteuer
published on 30/08/2017 00:00

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Januar 2015  5 K 1652/11, die Einspruchsentscheidung vom 31. März 2011 sowie der Feststellungsbesc
published on 25/01/2017 00:00

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2014  7 K 158/14 aufgehoben.
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