(1) Die Genehmigung darf nur versagt oder durch Auflagen (§ 10) oder Bedingungen (§ 11) eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß

1.
die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
2.
durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
3.
der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

(2) Eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 liegt in der Regel dann vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht.

(3) Eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 liegt in der Regel dann vor, wenn durch Erbauseinandersetzung, Übergabevertrag oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Veräußerung

1.
ein selbständiger landwirtschaftlicher Betrieb seine Lebensfähigkeit verlieren würde;
2.
ein landwirtschaftliches Grundstück kleiner als ein Hektar wird;
3.
ein forstwirtschaftliches Grundstück kleiner als dreieinhalb Hektar wird, es sei denn, daß seine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung gewährleistet erscheint;
4.
in einem Flurbereinigungsverfahren zugeteilte oder anläßlich einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Aufstockung oder Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebes erworbene Grundstücke in der Weise geteilt werden, daß die Teilung diesen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht.

(4) Wird das Grundstück für andere als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke veräußert, so darf die Genehmigung aus Absatz 1 Nr. 3 nicht versagt werden.

(5) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann, so darf, wenn das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, die Genehmigung aus Absatz 1 Nr. 1 nur versagt oder durch Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt werden, falls es sich um die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes handelt.

(6) Bei der Entscheidung über den Genehmigungsantrag muß auch allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen Rechnung getragen werden, insbesondere wenn Grundstücke zur unmittelbaren Gewinnung von Roh- und Grundstoffen (Bodenbestandteile) veräußert werden.

(7) Die Genehmigung soll, auch wenn ihr Bedenken aus den in Absatz 1 aufgeführten Gründen entgegenstehen, nicht versagt werden, wenn dies eine unzumutbare Härte für den Veräußerer bedeuten würde.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Gesellschaftsrecht: Zum Erwerb eines Grundstücks zwecks Einbringung in Personengesellschaft

13.03.2015

Dies ist dem Erwerb durch die Gesellschaft nur gleichzustellen, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen über die Bewirtschaftung mitentscheidet und die Einbringung des Grundstücks rechtlich sichergestellt ist.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Reichssiedlungsgesetz - RSiedlG | § 4


(1) Wird ein landwirtschaftliches Grundstück oder Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann, in Größe von zwei Hektar aufwärts durch Kaufvertrag veräußert, so hat das gemeinnützige Siedlungsunternehmen, in dessen Bezirk

Reichssiedlungsgesetz - RSiedlG | § 10


Einwendungen gegen das Vorkaufsrecht, die sich darauf gründen, daß die Veräußerung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz nicht bedarf oder die Genehmigung nach § 9 des Grundstückverkehrsgesetzes nicht zu versagen wäre, können außer von
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 2


(1) Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung. Ist ein schuldrechtlicher Vertrag genehmigt worden, so gilt auch die in Ausführung des Vertrages vorgenommene Auflassung als

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 6


(1) Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 21


Erklärungen des Vorkaufsberechtigten über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde außer dem Verpflichteten auch dem Käufer und demjenigen mitzuteilen, zu dessen Gunsten der Kaufvertrag geschlossen wo

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 11


(1) Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, daß binnen einer bestimmten Frist 1. die Vertragsparteien einzelne Vertragsbestimmungen, denen Bedenken aus einem der in § 9 aufgeführten Tatbestände entgegenstehen, in bestimmter Weise änd
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 10


(1) Dem Erwerber kann die Auflage gemacht werden, 1. das erworbene Grundstück an einen Landwirt zu verpachten;2. das erworbene Grundstück ganz oder zum Teil zu angemessenen Bedingungen entweder an einen Landwirt oder an ein von der Siedlungsbehörde z

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 11


(1) Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, daß binnen einer bestimmten Frist 1. die Vertragsparteien einzelne Vertragsbestimmungen, denen Bedenken aus einem der in § 9 aufgeführten Tatbestände entgegenstehen, in bestimmter Weise änd

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2013 - BLw 2/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/12 vom 29. November 2013 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AEUV Art. 107 Abs. 1; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird im Wege des

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2017 - BLw 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/15 vom 28. Juli 2017 in der Landwirtschaftssache ECLI:DE:BGH:2017:280717BBLW1.15.0 Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 28. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2019 - BLw 1/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/18 vom 10. Mai 2019 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RSG § 6 Abs. 1 Satz 3; EuVwZÜ Art. 11 Abs. 1 Bei der Zustellung im Ausland (hier: Italien) durch die Post na

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2010 - BLw 8/10

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 8/10 vom 4. November 2010 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 4. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. C

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2014 - BLw 5/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 5/13 vom 25. April 2014 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 5 a) Die Behörde darf die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines land- ode

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2010 - BLw 14/09

bei uns veröffentlicht am 26.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 14/09 vom 26. November 2010 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; RSG § 4 Abs. 1 Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2012 - BLw 13/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 13/11 vom 23. November 2012 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG §§ 2, 3, 21; RSG § 10; VwVfG § 45 a) Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2002 - BLw 24/01

bei uns veröffentlicht am 26.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 24/01 vom 26. April 2002 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 26. April 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Lem

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2002 - BLw 36/01

bei uns veröffentlicht am 26.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 36/01 vom 26. April 2002 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient ein Zuerwerb

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2002 - BLw 2/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/02 vom 26. April 2002 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Das Erfordernis der Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs ist nicht in erster Linie zeitlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2011 - BLw 12/10

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 12/10 vom 15. April 2011 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdStVG § 9 Abs. 1, 6, § 10 Abs. 1 Nr. 2 a) Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errich

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2004 - BLw 25/03

bei uns veröffentlicht am 23.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 25/03 vom 23. Februar 2004 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 23. Februar 2004 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2001 - BLw 25/00

bei uns veröffentlicht am 29.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 25/00 vom 29. März 2001 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 29. März 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2001 - BLw 23/00

bei uns veröffentlicht am 29.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 23/00 vom 29. März 2001 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 29. März 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2001 - BLw 22/00

bei uns veröffentlicht am 27.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 22/00 vom 27. April 2001 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 27. April 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Kle

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2001 - BLw 14/00

bei uns veröffentlicht am 27.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 14/00 vom 27. April 2001 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------------------------------- GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Bei der Feststellung, ob der für ein Grundstück

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2006 - BLw 23/05

bei uns veröffentlicht am 09.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 23/05 vom 9. März 2006 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 9. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - g

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2004 - BLw 17/04

bei uns veröffentlicht am 10.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 17/04 vom 10. September 2004 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 10. September 2004 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter P

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2006 - BLw 32/05

bei uns veröffentlicht am 28.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 32/05 vom 28. April 2006 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RSiedlG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 10 GrundstücksverkehrsG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 a) Für die Entscheidung über Ein

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2006 - V ZR 17/06

bei uns veröffentlicht am 23.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 17/06 Verkündet am: 23. Juni 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2006 - BLw 11/06

bei uns veröffentlicht am 24.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 11/06 vom 24. November 2006 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 24. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2015 - 15 ZB 13.2564

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert fü

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2018 - BLw 3/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 3/17 vom 27. April 2018 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 a) Das in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Sept. 2017 - 2 Ww 10/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Magdeburg vom 04.12.2012 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Bescheid des Landkreises B. vom 19.10.2010 – Az.: Schu. 350/2010 – w

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/15 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz muss unte

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 2/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/16 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9; RSG § 6 Abs. 1 Satz 3 Die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG e

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 1/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 1/16 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2, § 4 RSG a) Erlässt die Genehmigungsbehörde zur Verlängerung der Frist für die

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2016 - BLw 4/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 4/15 vom 25. November 2016 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann der Erwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - BLw 2/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/15 vom 29. April 2016 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LPachtVG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Unterliegt ein nach § 2 Abs. 1 GrdstVG genehmigungsbedürftiger Verkauf

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - BLw 2/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/12 vom 29. April 2016 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3 a) Unter dem Wert des Grundstücks im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist nich

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2014 - BLw 4/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 4/13 vom 28. November 2014 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 a) Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht au

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2014 - BLw 2/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 2/14 vom 28. November 2014 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Gesellschafter zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2014 - BLw 3/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 3/13 vom 28. November 2014 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (III.2.) BGHR: ja GrdStVG § 6 Abs. 1 Satz 2; RSG § 4 Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehm

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Sept. 2014 - 7 S 197/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Der Widerspruchsbescheid des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung vom 17. Januar 2012 und die daraufhin vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans des Landratsamts Sigmaringen vom 24. August 2005 in der Fassung des Nachtrags

Amtsgericht Rheinberg Beschluss, 30. Apr. 2014 - 18 Lw 24/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Genehmigung nach § 2 GrdstVG in Bezug auf den Vertrag vom 21.02.2013, UR-Nr. 306/2013 des Notars U, wird erteilt. Es wird festgestellt, dass ein Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens nach § 4 RSiedlG in Bezug auf den o.g. Kaufvertrag nic

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2014 - BLw 7/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 7/13 vom 25. April 2014 in der Landwirtschaftssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 25. April 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke und Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2014 - BLw 6/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 6/13 vom 25. April 2014 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HöfeO § 16 Abs. 1 Satz 1 1. Grundstücksvermächtnisse zu Gunsten der weichenden Miterben sind - auch wenn

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Nov. 2012 - 2 Ww 6/12

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht – Halle vom 15.03.2012 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragstellern auferlegt, die auch die der.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Juli 2012 - 2 Ww 12/10

bei uns veröffentlicht am 30.07.2012

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1. bis 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Stendal vom 26.10.2010 werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragstel

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Sept. 2011 - 14 W 4/11

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 5) und 6) sowie auf die Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Stralsund vom 27. August 2010, Az. 61 Lw 5/09, abgeändert:

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. März 2011 - 101 W 1/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2011

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Ravensburg vom 23.04.2010 (Lw-Reg. 1/09) a b g e ä n d e r t . Der notarielle Kaufvertrag vom 11.11.2008 (Nota

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. März 2011 - 101 W 4/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Ravensburg vom 03.11.2010 (XV 2/10) abgeändert. Der notarielle Kaufvertrag vom 22.03.2010 (Notariat X, UR ...) wird nach dem Grund

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. März 2011 - 4 WLw 110/10

bei uns veröffentlicht am 18.03.2011

Tenor I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Beschwerdeverfahren, an das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – Bad Kreuznach

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Jan. 2011 - 101 W 3/10

bei uns veröffentlicht am 24.01.2011

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Regierungspräsidiums Stuttgart wird die Kostenentscheidung in Ziffer 2 des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts Böblingen vom 23.9.2010, AZ: 22 XV 3/08, wie folgt a b g e ä n d e r t : J

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Juli 2010 - 101 W 2/09

bei uns veröffentlicht am 26.07.2010

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Vergleich zwischen dem e.V. und R. vom 15.7.2010 nicht nach § 19 LwVG genehmigungspflichtig ist. 2. Von der Erhebung der Gerichtskosten in beiden Instanzen wird abgesehen. Außergerichtliche K

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Juni 2010 - 4 WLw 31/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Bernkastel-Kues zurückverwiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Apr. 2009 - 3 WLw 53/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2009

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 6. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Plön vom 23. Juni 2008 geändert: Der Antrag auf Genehmigung des Hofüberlassungsvertrages vom 18. April 2008 - UR-Nr. 22

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 03. März 2009 - 3 WLw 20/08

bei uns veröffentlicht am 03.03.2009

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Plön vom 22. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. Sie

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 12. Sept. 2006 - 3 WLw 39/06

bei uns veröffentlicht am 12.09.2006

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Niebüll vom 16. März 2006 geändert: Es wird festgestellt, dass der notarielle Kaufvertrag vom 24. August 2005 - UR-Nr. … nicht

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 16. Mai 2006 - 3 WLw 111/05

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Schleswig vom 1. Dezember 2005 werden zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 3. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Referenzen

(1) Dem Erwerber kann die Auflage gemacht werden, 1. das erworbene Grundstück an einen Landwirt zu verpachten;2. das erworbene Grundstück ganz oder zum Teil zu angemessenen Bedingungen entweder an einen Landwirt oder an ein von der Siedlungsbehörde zu...
(1) Die Genehmigung kann unter der Bedingung erteilt werden, daß binnen einer bestimmten Frist 1. die Vertragsparteien einzelne Vertragsbestimmungen, denen Bedenken aus einem der in § 9 aufgeführten Tatbestände entgegenstehen, in bestimmter Weise ändern,2. der...