(1) Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuß zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag, durch Beschluß nach Absatz 2 oder als zusätzlicher Aufwand auf Grund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt oder werden Rücklagen aufgelöst, so haben die Gesellschafter abweichend von Satz 1 Anspruch auf den Bilanzgewinn.

(2) Im Beschluß über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen.

(3) Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile. Im Gesellschaftsvertrag kann ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden.

(4) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 und abweichender Gewinnverteilungsabreden nach Absatz 3 Satz 2 können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden.

ra.de-OnlineKommentar zu Grundgesetz Art 91e

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | Grundgesetz Art 91e

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | Grundgesetz Art 91e

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 91e.

4 Artikel zitieren Grundgesetz Art 91e.

Gesellschaftsrecht: Zum Zufluss einer Vorabausschüttung bei beherrschenden Gesellschaftern

02.04.2015

Ausschüttungen fließen dem Gesellschafter auch bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung zu, wenn eine spätere Fälligkeit beschlossen wurde.

GmbH - Insolvenz: Existenzvernichtender Eingriff durch Veräußerung des Gesellschaftsvermögens

06.06.2012

liegt nur vor, wenn die Vermögensgegenstände unter Wert übertragen werden-BGH vom 23.04.12-Az:II ZR 252/10

Wesentliche Beteiligung: Haltedauer ist irrelevant

01.10.2010

maßgeblich ist, ob der Steuerpflichtige einmal innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich beteiligt war-FG Köln vom 17.03.10-Az:2 K 1049/03

Referenzen - Gesetze | Grundgesetz Art 91e

Grundgesetz Art 91e zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

Grundgesetz Art 91e wird zitiert von 1 anderen §§ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 33 Erwerb eigener Geschäftsanteile


(1) Die Gesellschaft kann eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind, nicht erwerben oder als Pfand nehmen. (2) Eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlage vollständig geleistet ist, darf sie nur er

Referenzen - Urteile | Grundgesetz Art 91e

Urteil einreichen

35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 91e.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2007 - II ZR 245/05

bei uns veröffentlicht am 15.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 245/05 Verkündet am: 15. Januar 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2014 - II ZR 322/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I I ZR 3 2 2 / 1 3 Verkündet am: 2. Dezember 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2009 - II ZR 264/07

bei uns veröffentlicht am 02.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 264/07 Verkündet am: 2. März 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2002 - II ZR 1/00

bei uns veröffentlicht am 16.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 1/00 Verkündet am: 16. September 2002 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2011 - II ZR 116/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 116/10 Verkündet am: 31. Mai 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2011 - II ZR 109/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 109/10 Verkündet am: 31. Mai 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG § 47 Abs. 4 S

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 252/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 252/10 Verkündet am: 23. April 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 826

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 14 R 5104/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.01.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Notwendige Auslagen in beiden Instanzen sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wi

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 30. Jan. 2018 - 1 K 655/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die steuerliche Behandlung von Zahlungen, die eine

Finanzgericht München Urteil, 05. Mai 2014 - 7 K 2/12

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 und 6 Kö

Sozialgericht München Urteil, 19. Feb. 2014 - S 15 R 825/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um den versicherungsrechtlichen Status der Klägerin im Hinblick auf ihre Tätigkeit bei der Beigeladenen in der Zeit vom 1.1.2011 bis zum 11.10.2011 und um die Versicherungspflicht in der Rentenversi

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Juli 2018 - 34 AR 11/18

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor 1. Zuständig ist das Landgericht Landshut. 2. Dessen Beschluss vom 13.9.2017 wird aufgehoben. Gründe I. Mit seiner am 9.2.2017 zum Landgericht Landshut (Az. zuletzt: 41 O 2763/17) erhobenen Klag

Bundesfinanzhof Urteil, 13. März 2018 - IX R 35/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. September 2016 14 K 3263/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - II R 42/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30. November 2016  4 K 1680/15 Erb und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 8. Mai 2015 sowie der Sche

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - II R 54/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Oktober 2015  3 K 986/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - II R 32/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2015  3 K 72/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Sept. 2016 - 14 K 3263/13

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 25. Juni 2014 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer mit 39.188 EUR festgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligt

Finanzgericht Köln Urteil, 14. Sept. 2016 - 9 K 1560/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2014 werden die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2007 um 60.046,88 € (Halbeinkünftever

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 1 K 1725/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die steuerliche Behandlung des Erwerbs eige

Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Nov. 2015 - S 14 AS 128/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der endgültige Leistungs- und Erstattungsbescheid vom 13.11.2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 07.01.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2015 wird aufgehoben, soweit der Zeitraum von April bis August 2014 betroffe

Finanzgericht Köln Urteil, 20. Mai 2015 - 5 K 3362/12

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/10 dem Kläger, zu 9/10 dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - IV R 28/11

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Übertragung des Gesellschaftsanteils der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) an einer Kapitalgesellschaft eine Veräußerung da

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 02. Dez. 2014 - II ZR 322/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1 wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. August 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil ents

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Dez. 2014 - VIII R 2/12

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) eine Vorabgewinnausschüttung der X GmbH für das Geschäftsjahr 2004 bereits i

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Sept. 2013 - I R 77/11

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren um den festzustellenden Bestand des steuerlichen Einlagekontos eines von der Klägerin und Revisionsbeklagt

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Aug. 2013 - X R 41/10

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Jahren 2002 und 2003 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte u.a. Einkünfte

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 20. Aug. 2013 - 6 K 4183/11 K

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tenor Der Körperschaftsteuerbescheid für 2007 wird insoweit geändert, dass die Steuer ohne Berücksichtigung der Erträge aus den RPS i.H.v. 95 % von „…“ € und ohne Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer berechnet wird. Im Übrigen wird die Kl

Finanzgericht Münster Urteil, 14. Aug. 2013 - 2 K 2483/11 F

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Der Feststellungsbescheid vom 25.11.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2011 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2013 - X R 30/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte im Streitjahr 2005 als Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH, an der er zu 25 % beteiligt ist, Ein

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Mai 2011 - X R 30/10

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger er

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Mai 2011 - X R 31/10

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte im Strei

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Feb. 2011 - IX R 15/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einem weiteren Gesellschafter jeweils zur Hälfte an der DJ-GmbH beteiligt. Von deren Stammkapital (25.000

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2010 - 10 K 2329/09

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist die Nichtanerkennung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 des Ein

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Aug. 2008 - 14 U 50/07

bei uns veröffentlicht am 27.08.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heilbronn vom 09.11.2007 - Az. 21 O 72/07 KfH - abgeändert : 1. Es wird festgestellt, dass folgender Gesellschafterbeschluss der .

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Apr. 2007 - 2 K 319/04

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die steuerrechtliche Anerkennung von Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen. 2 Der Kläger gründete zusammen mit zwei anderen Gesellschaftern mit Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1990 die S-GmbH. Das Stammka