GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - GKVRefG 2000 | Art 1 bis 18

GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - GKVRefG 2000 | Art 1 bis 18<br>
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 12/02/2013 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzuste
published on 10/11/2011 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 21. Juni 2011 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten der Berufungsinstanz. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.007,1
published on 20/12/2007 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 21.11.2007 gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 eingereichten Klage wird angeordnet. 2. Den Antragstellerinnen wird gestattet, das Vergabeverfahren zum
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.