Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung

(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz. Die Anmeldung zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) soll erst nach Zahlung der Gebühr nach Nummer 1902 des Kostenverzeichnisses zugestellt werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Widerklage,
2.
für europäische Verfahren für geringfügige Forderungen,
3.
für Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers, soweit nach § 39 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig sind, und
4.
für die Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung.

(3) Der Mahnbescheid soll erst nach Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr erlassen werden. Wird der Mahnbescheid maschinell erstellt, gilt Satz 1 erst für den Erlass des Vollstreckungsbescheids. Im Mahnverfahren soll auf Antrag des Antragstellers nach Erhebung des Widerspruchs die Sache an das für das streitige Verfahren als zuständig bezeichnete Gericht erst abgegeben werden, wenn die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen gezahlt ist; dies gilt entsprechend für das Verfahren nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids unter Vorbehalt der Ausführung der Rechte des Beklagten. Satz 3 gilt auch für die nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen zu zahlende Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen.

(4) Absatz 3 Satz 1 gilt im Europäischen Mahnverfahren entsprechend. Wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen ohne Anwendung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 fortgeführt, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden.

(5) Über den Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung soll erst nach Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr entschieden werden.

(6) Über Anträge auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 der Zivilprozessordnung) und über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Absatz 1, §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 der Zivilprozessordnung soll erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a der Zivilprozessordnung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften


(1) In den Sachen, die auf Grund eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei den Gerichten anhängig werden, sind die bei Klagen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den §§ 217 bis 23
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung


Die §§ 12 und 13 gelten nicht,1.soweit dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt ist,2.wenn dem Antragsteller Gebührenfreiheit zusteht oder3.wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung weder aussichtslos noch mutwillig erscheint und wenn glaubhaft g

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 12a Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren


In Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ist § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. Wird ein solches Verfahren bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit anhäng
zitiert 13 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen


(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem

Zivilprozessordnung - ZPO | § 580 Restitutionsklage


Die Restitutionsklage findet statt:1.wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;2.wenn eine Urkunde, auf die das Urteil

Zivilprozessordnung - ZPO | § 829 Pfändung einer Geldforderung


(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer

Zivilprozessordnung - ZPO | § 835 Überweisung einer Geldforderung


(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung b

Zivilprozessordnung - ZPO | § 857 Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte


(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die P

Zivilprozessordnung - ZPO | § 733 Weitere vollstreckbare Ausfertigung


(1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird. (2) Die Geschäftsstelle hat von der Erteilung der weiteren Ausfertigung den Gegn

Zivilprozessordnung - ZPO | § 858 Zwangsvollstreckung in Schiffspart


(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff. des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) D

Zivilprozessordnung - ZPO | § 886 Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten


Befindet sich eine herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so ist dem Gläubiger auf dessen Antrag der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der Sache nach den Vorschriften zu überweisen, welche die Pfändung und Überweisung einer Geldforder

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG 2012 | § 10 Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs


(1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: 1. die Bezeichnung des Musterklägers und seines gesetzlichen Vertreters (§ 9 Absatz 1 Nummer 1),2. die Bezeichnung der Musterbeklagten und ihrer geset

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen - ArbnErfG | § 39 Zuständigkeit


(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers sind die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte (§ 143 des Patentgesetzes) ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Vorschriften über das Verfahren in

Zivilprozessordnung - ZPO | § 846 Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche


Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 839 Überweisung bei Abwendungsbefugnis


Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittsc

Zivilprozessordnung - ZPO | § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden


(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) die Übermittlung der Ausfertigung des

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

112 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2019 - XI ZB 4/18

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 4/18 vom 12. Februar 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:120219BXIZB4.18.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Februar 2019 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2019 - XI ZR 95/17

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 95/17 Verkündet am: 19. März 2019 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 199 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2017 - I ZR 47/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 47/16 Verkündet am: 21. September 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 231/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 231/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2004 - VI ZB 11/04

bei uns veröffentlicht am 29.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 11/04 vom 29. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr am 29. Juni 2004 beschlosse

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2019 - V ZR 34/18

bei uns veröffentlicht am 17.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 34/18 Verkündet am: 17. Mai 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:170519UVZR34.18.0 Der V.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03

bei uns veröffentlicht am 11.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 242/03 vom 11. Mai 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1629 Abs. 3; ZPO §§ 78 Abs. 1, 115, 127 Abs. 3; a) Im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO i.V. mit §

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2002 - II ZR 91/00

bei uns veröffentlicht am 21.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 91/00 vom 21. Februar 2002 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Februar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. G

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2005 - III ZR 21/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 21/04 vom 9. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GKG § 17 Abs. 3 F.: 15. Dezember 1975 (§ 42 Abs. 3 GKG F.: 5. Mai 2004); ZPO § 3; GG Art. 3 Abs. 1 Bei Streitigkei

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2007 - VIII ZR 342/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 342/03 vom 13. Februar 2007 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers, Dr. Wolst und Dr. Frellesen sowie die

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2019 - II ZR 169/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 169/18 Verkündet am: 1. Oktober 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:011019UIIZR169.18.0 Der I

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2012 - V ZR 44/11

bei uns veröffentlicht am 03.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 44/11 Verkündet am: 3. Februar 2012 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat au

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZR 56/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 56/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dr. Kapsa, Galke und Dr. Herrmann b

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2004 - XII ZR 162/00

bei uns veröffentlicht am 17.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 162/00 vom 17. März 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 3, 9; GKG §§ 17 Abs. 4, 19 Abs. 1 a) Im Falle einer Klage auf künftige Miete bestimmt sich der Gebührenstreit

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2001 - VII ZR 420/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 420/00 vom 6. Dezember 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GKG § 12 Abs. 1 Satz 1 ZPO §§ 3, 6 Verlangt der Kläger die Zustimmung des Beklagten zum Vollzug einer Auflassung, die wegen einer

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08

bei uns veröffentlicht am 16.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 74/08 Verkündet am: 16. Januar 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2008 - X ZB 12/06

bei uns veröffentlicht am 15.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/06 vom 15. April 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1 Bei einem inhaltsgleichen gegen mehrere Beklagte gerichteten Unterlassungsbegehren handelt es s

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2001 - IX ZR 364/00

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 364/00 vom 8. November 2001 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Stodolkowitz, Dr. Ganter, Raebel und Kayser am 8. November 2001

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2000 - III ZR 7/00

bei uns veröffentlicht am 23.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 7/00 vom 23. November 2000 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke am 23. November 2000 bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2000 - XII ZB 72/97

bei uns veröffentlicht am 24.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 72/97 vom 24. Mai 2000 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Gerber, Sprick und Weber-Monecke

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - IX ZA 37/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 37/15 vom 17. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:171215BIXZA37.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin L

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2003 - IXa ZB 251/03

bei uns veröffentlicht am 12.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 251/03 vom 12. Dezember 2003 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Raebel, Dr. Boetticher, von Lienen und die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2003 - II ZB 32/03

bei uns veröffentlicht am 15.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 32/03 vom 15. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 15. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer,

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2010 - V ZR 5/10

bei uns veröffentlicht am 17.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 5/10 Verkündet am: 17. September 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 263 Ein Partei

Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Apr. 2019 - 7 U 2711/18

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 05.07.2018, Az. 12 HK O 6653/18, wird das Teilurteil in Ziffern 1.1 bis 1.3 wie folgt abgeändert und neu gefasst: Die Beklagte wird verur

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2016 - 3 M 16.567, 3 M 16.568

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Verfahren 3 M 16.567 und 3 M 16.568 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Erinnerungen werden zurückgewiesen. Gründe 1. Mit seinen Anträgen auf Erlass der mit Kostenrech

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Okt. 2014 - L 15 SF 254/14 E

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 26. August 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung des Kostenbeamten im Rahmen eines Klageverfahrens zur Dur

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - 15 U 2407/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 29.975,57 € festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht. Gründe I. Die Parteien haben im Berufungsverfahren über Schadenser

Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2016 - 7 U 2038/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.4.2016 (Az.: 10 HK O 23027/15) in Ziffern I. - III. abgeändert und neu gefasst wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.8

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2018 - 23 A 17.80

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Das Ablehnungsgesuch wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer wird abgelehnt. Gründe I. Der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Jan. 2018 - M 23 M 17.5650

bei uns veröffentlicht am 05.01.2018

Tenor Die Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten (Kostenrechnung vom 24. Juli 2017, Kassenzeichen 0318.0317.5152) wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt mit ihrer Erinnerung ein

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 16. Jan. 2017 - 17 O 3408/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der streitgegenständlichen notariellen Urkunde betreffen. 2. Der Streitwert wird insoweit au

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2014 - L 15 SF 90/14 E

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Gründe Die Gerichtskostenfeststellung vom 10. Februar 2014 wird aufgehoben. G r ü n d e : I. Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung des Kostenbeamten im Rahmen eines Klageverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 10. Juli 2018 - 120 C 206/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Tenor 1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft H.-Straße 12a in ... Halle vom 20.12.2017 zu TOP 11 a) über die Genehmigung der Abrechnung des Baukontos wird insoweit für ungültig erklärt, als ein Betra

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Apr. 2018 - 4 Sa 334/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 04.08.2016 - 5 Ca 33/16 - teilweise abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Anstellungsverhältnis als Verba

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2018 - V ZR 202/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 202/16 Verkündet am: 20. April 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2018 - XI ZR 309/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 309/16 Verkündet am: 20. März 2018 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1 S

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2017 - V ZR 103/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 103/16 Verkündet am: 29. September 2017 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 21. Sept. 2017 - I ZR 47/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts München - 7. Zivilsenat - vom 30. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2016 - VI ZB 21/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 21/15 vom 13. September 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Brüssel-I-VO Art. 27, 30 a) Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die g

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Sept. 2016 - 32 SA 49/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Sachlich zuständig ist das Landgericht C. 1 2Gründe: 3I. 4Der Kläger und die Beklagte bieten jeweils Aquaristikbedarf an. 5Der Kläger behauptet, Urheberrechte an einem Foto eines Kanisters zu haben. Er habe das Foto mit einer Kamera im W

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Sept. 2016 - 32 SA 50/16

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Sachlich zuständig ist das Landgericht C. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger und die Beklagte bieten jeweils Aquaristikbedarf an. 4Der Kläger behauptet, Urheberrechte an einem Foto eines Kanisters zu haben. Er habe das Foto mit einer Kamera im Wert von

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Aug. 2016 - 4 Sa 517/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.9.2015, Az.: 1 Ca 258/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - V ZR 192/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 192/15 vom 16. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:160616BVZR192.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof. Dr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 3/16, 5 KSt 3/16 (5 B 61/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 2/16, 5 KSt 2/16 (5 B 60/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 5 KSt 1/16, 5 KSt 1/16 (5 B 59/15)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der mit Schriftsatz vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 66 Abs. 1 S

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Feb. 2016 - I-6 W 99/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger vom 14.12.2015 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 24.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Feb. 2016 - 28 U 41/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 22.01.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckb

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Jan. 2016 - 12 S 22/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.03.2015, Az. 57 C 9341/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 955,60 EUR nebst Zinsen in Höhe

Referenzen

(1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: 1. die Bezeichnung des Musterklägers und seines gesetzlichen Vertreters (§ 9 Absatz 1 Nummer 1),2. die Bezeichnung der Musterbeklagten und ihrer gesetzlichen...
(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers sind die für Patentstreitsachen zuständigen Gerichte (§ 143 des Patentgesetzes) ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Vorschriften über das Verfahren in Patentstreitsac...
Die Restitutionsklage findet statt:1.wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;2.wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist...
(1) Vor der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung kann der Schuldner gehört werden, sofern nicht die zuerst erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird. (2) Die Geschäftsstelle hat von der Erteilung der weiteren Ausfertigung den Gegner in Kenntnis...
(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung...
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen...
Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung gepfändeter Geldforderungen nur zur Einziehung und nur mit der Wirkung statt, dass der Drittschuldner den...
(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit...
(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff. des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) Die Pfändung...
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld...
(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsb...