(1)1Der Gewerbesteuermessbescheid oder Verlustfeststellungsbescheid ist von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der Einkommensteuerbescheid, der Körperschaftsteuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid aufgehoben oder geändert wird und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt.2Die Änderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb ist insoweit zu berücksichtigen, als sie die Höhe des Gewerbeertrags oder des vortragsfähigen Gewerbeverlustes beeinflusst.3§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung gilt sinngemäß.

(2)1Zuständig für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist das für den Erlass des Gewerbesteuermessbescheids zuständige Finanzamt.2Bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festgestellt wird, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend.3Die Besteuerungsgrundlagen dürfen bei der Feststellung nur insoweit abweichend von Satz 2 berücksichtigt werden, wie die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung des Gewerbesteuermessbescheids ausschließlich mangels Auswirkung auf die Höhe des festzusetzenden Steuermessbetrags unterbleibt.4Die Feststellungsfrist endet nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Erhebungszeitraum abgelaufen ist, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust gesondert festzustellen ist; § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung ist nur anzuwenden, wenn die zuständige Finanzbehörde die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes pflichtwidrig unterlassen hat.

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zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen


(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,1.soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,2.soweit ein Ereignis eintritt, das steu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung


(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht


(1) Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Steuererklärung im Sinne des § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Wird eine Erklärung zur gesondert

Abgabenordnung - AO 1977 | § 351 Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte


(1) Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, können nur insoweit angegriffen werden, als die Änderung reicht, es sei denn, dass sich aus den Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten etwas anderes ergibt.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 42


Auf Grund der Abgabenordnung erlassene Änderungs- und Folgebescheide können nicht in weiterem Umfang angegriffen werden, als sie in dem außergerichtlichen Vorverfahren angefochten werden können.

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41 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 19. Sept. 2016 - 7 K 621/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 621/16 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen aufgrund Bp na

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 10. Juli 2015 - 1 K 483/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 1 K 483/15 IM NAMEN DES VOLKES Gerichtsbescheid Stichwort: Gewinnerzielungsabsicht In der Streitsache ... Kläger prozessbevollmäch

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2017 - 7 K 1767/15

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob der Verzicht der Klägerin auf Darlehensforderungen gegenüber ihren (ehemaligen) Gesellsc

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 9 K 3183/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 Abs. 4 Ge

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - XI R 50/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2017  10 K 10105/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2017 - I R 88/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. November 2015  10 K 410/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Apr. 2017 - IV B 53/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 09.06.2016  6 K 284/10 wegen Gewinnfeststellung 2006 bis 2008 und wegen G

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - I R 79/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28. August 2015  6 K 285/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2016 - I R 30/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Februar 2015  6 K 424/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Beschluss, 20. Sept. 2016 - 9 K 3911/13 F

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen über den freien Kapital- und Zahlungsverkehr gemäß Art. 63 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2016 - 6 K 67/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die durch einen Unternehmenskaufvertrag aus dem Jahr 1999 begründeten und durch die Klägerin im Streitjahr 2009 vereinnahmten Zahlungen gem. § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) außer Ansatz bl

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2016 - IV R 31/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. Februar 2012  5 K 1555/2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juli 2016 - X R 56-57/14, X R 56/14, X R 57/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Verfahren X R 56/14 und X R 57/14 werden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juli 2016 - IV R 34/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Juni 2013  7 K 10056/09 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Mai 2016 - 6 K 249/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger im Streitjahr Absetzungen für Abnutzungen (AfA) geltend machen kann oder ob ein solcher Betriebsausgabenabzug an § 160 Abgabenordnung (AO) scheitert. 2 Der Kläger betrieb im Streitjahr

Bundesfinanzhof Urteil, 09. März 2016 - X R 10/13

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Januar 2013  4 K 214/11, soweit es die Einkommensteuerfestsetzung 2006 bis 2008 sowie die Gewerbest

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 23. Feb. 2016 - 10 K 2708/15 F

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Zu entscheiden ist, ob der Restwert von Gebäuden, die in den Streitjahren abgebrochen wurden, und die dabei angefallene

Finanzgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 13 K 1398/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren im Kern über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide 1998 bis 2003 sowie die Bescheide über die

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 12/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Okt. 2015 - X R 22/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16. April 2013  8 K 2759/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 28. Aug. 2015 - 6 K 285/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der für das Streitjahr geltenden Fassung - GewStDV - (sog. Bankenprivi

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Aug. 2015 - 14 A 1492/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreib

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Juli 2015 - 3 K 207/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Kläger im Streitjahr 2010 ausgeübte Tätigkeit als EDV-Berater als freiberuflich oder gewerblich zu qualifizieren ist. I. 2 1. Der Kläger war ab dem Wintersemester 19.../

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Feb. 2015 - 9 K 147/11 K,G,F

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Der Körperschaftsteuerbescheid für 2000 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 1 KStG a.F. zum 31.12.2000, beide vom 21.02.2008 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.12.2010, die

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - I R 5/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012  15 K 91/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Beschluss, 07. Jan. 2015 - 8 V 1774/14 G

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Die Vollziehung der Gewerbesteuermessbescheide 2008 bis 2010, jeweils vom 25.11.2013, wird in Höhe von 18.365 EUR für 2008, 16.444 EUR für 2009 und 18.133 EUR für 2010 bis einen Monat nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließend

Finanzgericht Münster Urteil, 12. Juni 2014 - 13 K 252/11 G,U,F

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 03.11.2009, die Umsatzsteuerbescheide vom 03.11.2009, die Gewerbesteuermessbescheide vom 11.11.2009 und der Bescheid über die gesonderte Feststellun

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 10. Apr. 2014 - 11 K 863/14 F

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Der geänderte Bescheid über den gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31.12.2007 vom 28.12.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.08.2011 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die H

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Feb. 2014 - X S 49, 56/13, X S 49/13, X S 56/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Gründe 1 1. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist als "Gericht der Hauptsache" i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auch insoweit für die Entscheidung zus

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Nov. 2013 - I R 45/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Gewinnabführungsvertrag aus wichtigem Grund beendet worden und damit für das Streitjahr 2006 steuerrechtlich zu

Finanzgericht Köln Beschluss, 27. Aug. 2013 - 3 V 3747/12

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor 1. Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für 2009 und für 2010 - beide vom 7. März 2013 - werden bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverf

Finanzgericht Köln Beschluss, 27. Aug. 2013 - 3 V 1100/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 1Gründe 2I.3Die Beteiligten streiten nach einer Steuerfahndungsprüfung über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen --im Verfahren 3

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2012 - 3 V 279/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand   1 I. Die Beteiligten streiten im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) über die Zulässigkeit ein

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Sept. 2011 - X B 75/11

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tatbestand 1 I. Gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ergingen in den Jahren bis einschließlich 2000 für die Streitjahre 1996 und 1997 Gewerbesteuermessbescheid

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juli 2011 - X B 222/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hatte statt der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) erklärten Einkünfte aus Vermietun

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2011 - IV R 11/08

bei uns veröffentlicht am 16.06.2011

Tatbestand 1 I. Die im Jahr 1992 gegründete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, erzielte in den Jahren 1992 bis 1995 Gewerbeverluste, in den J

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Okt. 2010 - III B 149/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2010

Tatbestand I. 1 Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war in den Jahren 1994 bis 199

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Mai 2010 - X B 163/09

bei uns veröffentlicht am 31.05.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und die Beigeladene sind nach niederländischem Recht mit dem im Regelfall vereinbarten Güterstand des sog. Gesam

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Mai 2010 - X R 49/08

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 1996 bis 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger er

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Mai 2010 - 3 K 251/07

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerliche Behandlung einer Tantieme. 2 Die Klägerin ist eine GmbH. Ihr Geschäftsführer ist der ausweislich des Handelsregisters von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite am 08. November

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juni 2009 - 4 K 2704/07

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Einkünfte a

Referenzen

(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen, so endet die...
(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen, so endet die...
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(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen, so endet die...
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(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,1.soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,2.soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche...
(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern,1.soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,2.soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche...
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(1) Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, können nur insoweit angegriffen werden, als die Änderung reicht, es sei denn, dass sich aus den Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten etwas anderes ergibt. (2)...
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Auf Grund der Abgabenordnung erlassene Änderungs- und Folgebescheide können nicht in weiterem Umfang angegriffen werden, als sie in dem außergerichtlichen Vorverfahren angefochten werden können.
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(1) Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Steuererklärung im Sinne des § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Wird eine Erklärung zur gesonderten...
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