Gewerbeordnung - GewO | § 49 Erlöschen von Erlaubnissen

(1) (weggefallen)

(2) Die Konzessionen und Erlaubnisse nach den §§ 30, 33a und 33i erlöschen, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

(3) Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

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Referenzen - Gesetze | § 2 SGB 1

§ 2 SGB 1 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 2 SGB 1 zitiert 3 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015).

Gewerbeordnung - GewO | § 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen


(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz

Gewerbeordnung - GewO | § 30 Privatkrankenanstalten


(1) Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession der zuständigen Behörde. Die Konzession ist nur dann zu versagen, wenn1.Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des U

Gewerbeordnung - GewO | § 33a Schaustellungen von Personen


(1) Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit

Referenzen - Urteile | § 2 SGB 1

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 SGB 1.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 13.1206

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestan

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2014 - 16 S 13.5414

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelleri

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - M 2 K 13.5480

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jewe

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 853/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ihm durch Bescheid vom 11.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2017 - 6 S 306/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2015 - 1 K 2539/13 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision w

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Aug. 2016 - 4 A 729/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Das auf die mündliche Verhandlung vom 6.3.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Der Streitwert wird auch für

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Mai 2016 - 4 B 162/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5.2.2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 23/16 (VG Münster) gegen die Schließungsverfügung der Antragsgegnerin vom 28.12.2015 wird

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2016 - 8 B 12/15, 8 B 12/15 (8 C 4/16)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe I 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie für den Betrieb ihrer Spielhalle bis

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 17. März 2015 - 4 A 721/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Kostenfestsetzung vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten strei

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 25. Juni 2014 - 7 B 872/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Zwangsgeldandrohung in Punkt 2. des Tenors der Verfügung des Antragsgegners vom 2. Dezember 2013 (…) wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die An

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Apr. 2014 - 1 M 21/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 4. Kammer - vom 31. Januar 2014 ist begründet. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gem.§ 146

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 10. Feb. 2014 - 1 B 476/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. November 2013 - 1 L 976/13 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird für das Besch

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2014 - 20 A 361/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.Der Streitwert beträgt im Berufungszulassungsverfahren 10.000,-- Euro.

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 09. Jan. 2014 - 4 K 4801/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 GewO für die Spielhallen "G. I" und "G. II" in der B.-Str in W. bis zum 30.06.2014 zu verlängern.Die Antragsgegnerin

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. März 2013 - 4a Ss 695/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Böblingen vom 11. Juni 2012 wird auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit den zugehörigen Feststellungen a u f g e h o b e n . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über di

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(1) Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend...