Grundbuchordnung - GBO | § 125
Die Beschwerde gegen die Anlegung des Grundbuchblatts ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.
Referenzen - Gesetze | § 3 BDG
§ 3 BDG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 3 BDG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesdisziplinargesetz.
2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 BDG.
(1) Ergibt sich, daß das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist, so ist von Amts wegen ein Widerspruch einzutragen. Erweist sich eine Eintragung nach ihrem Inhalt als...