Fernstraßenausbaugesetz - FStrAusbauG | § 3
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Einzelne Verbesserungsmaßnahmen bleiben unberührt; sie sind auf die Maßnahmen abzustimmen, die auf Grund des Bedarfsplanes ausgeführt werden sollen.
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published on 07/06/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
published on 18/12/2012 00:00
Gründe
1
Die Beschwerde, die sich auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO stützt, hat keinen Erfolg.
published on 14/03/2012 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen
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