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Amtlich · § 5 UrhG

Art 18 FinPlG

Zeitreise: 31.08.2015

Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2, 5 bis 7 und 9 bis 12 treten am 1. Januar 1967 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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