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§ 33Amtlich · § 5 UrhG

Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen

Zeitreise: 22.10.2024‹ § 32§ 34 ›

(1) Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt untersteht hinsichtlich der Erfüllung seiner Berufspflichten der Anwaltsgerichtsbarkeit. Die örtliche Zuständigkeit des Anwaltsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz der Rechtsanwaltskammer, welche die Aufsicht nach § 32 ausübt.

(2) § 10 gilt entsprechend.

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