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§ 39Amtlich · § 5 UrhG

Gebühren und Auslagen

Zeitreise: 22.10.2024‹ § 38a

Auf die Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden.

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