Einkommensteuergesetz - EStG | § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

(1)1Soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist, hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten.2Dies gilt auch, wenn der Einspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 126 der Abgabenordnung unbeachtlich ist.3Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war.

(3)1Die Familienkasse setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest.2Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes im Sinne des Absatzes 2 notwendig war.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 125 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Verwaltungsakt erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,2. die erforderliche Begründung nac

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 26. Jan. 2015 - 7 K 2803/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um die Kostenerstattung im Einspruchsverfahren. Die Klägerin bezog für ihre Kinder B, geboren am 17. Februar 1995, D, geboren am 26. März 2001, und A, geboren am 10. Janu

Finanzgericht München Urteil, 25. Okt. 2017 - 7 K 2111/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Kläger ist polnischer Staatsbürger und war im Streitzeitraum in Inland ansässig. Im August 2013 beantra

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Jan. 2014 - 3 K 184/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Erstattung der Kosten für die Durchführung des Vorverfahrens. Die Klägeri

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 06. Juni 2017 - 5 K 148/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe des Gegenstandswerts im Rahmen einer Kostenerstattung für das Vorverfahren. 2 Die Klägerin zog im September 2012 aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland und war seitdem in der Bundesrepu

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Apr. 2017 - 5 K 51/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 I. Der Ausspruch über die Einstellung des Verfahrens erfolgt analog § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), nachdem die Bete

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 24. März 2017 - 5 K 15/17

bei uns veröffentlicht am 24.03.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für ein außergerichtliches Verfahren. 2 Der Kläger bezieht seit Jahren Kindergeld für mehrere Kinder. 3 Nach Aktenlage erfolgte zuletzt eine Kindergeldfestsetzung der Fa

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Dez. 2016 - III B 97/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016  6 K 194/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Juli 2016 - VII B 107/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2015  1 K 1284/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juni 2016 - 6 K 1816/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen der Durchführung des Einspru

Finanzgericht Hamburg Urteil, 26. Mai 2016 - 6 K 194/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten nach § 77 Einkommensteuergesetz (EStG) streitig. 2 Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige und hält sich seit ...06.200

Finanzgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2016 - 10 Ko 2084/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei dem Ausgangsverfahren 14 K 2910/14 um ein solches in „Kindergeldangelegenheiten“ i.S.d. § 52

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Nov. 2015 - XI R 24-25/14, XI R 24/14, XI R 25/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Verfahren XI R 24/14 und XI R 25/14 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Auf die Revisionen der

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 31/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. August 2014  11 K 2070/13 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Mai 2015 - III R 8/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. September 2012  7 K 470/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. März 2015 - 15 K 3756/14 Kg

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Finanzgericht Münster Beschluss, 19. Feb. 2015 - 4 K 4115/14 Kg (PKH)

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Der Antragstellerin wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz Frau Rechtsanwältin RA aus T-Stadt beigeordnet, und zwar ab dem Tage der Stellung des Antrag

Finanzgericht Münster Gerichtsbescheid, 05. Feb. 2015 - 11 K 1172/14 Kg

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung in der Einspruchsentscheidung vom 11.03.2014 sowie unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 11.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.04.2014 verpflichtet, dem Kläger

Finanzgericht Münster Urteil, 21. Aug. 2014 - 11 K 2070/13 Kg

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.04.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.05.2013 verpflichtet, die für den Einspruch gegen den Bescheid vom 18.02.2013 notwendigen Aufwendungen für erstattungsfähig und hierbe

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Juli 2014 - 12 K 4369/12 Kg

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheids vom 01. Oktober 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. November 2012 verpflichtet, die für den Einspruch gegen die Ablehnung der Abzweigung notwendigen Aufwendungen zu 50 v. H. für ers

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - III R 39/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) begehrt die Erstattung von Kosten im Vorverfahren (§ 77 des Einkommensteuergesetzes --EStG--). Sie hatte zu

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Apr. 2014 - XI B 2/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrt die Erstattung von Anwaltskosten im Vorverfahren nach § 77 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Sept. 2012 - 7 K 470/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung in der Einspruchsentscheidung vom 26. Juli 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Januar 2012 verpflichtet, dem Kläger 1/3 der in dem Einspruchsverfahren ... ents

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Feb. 2012 - III B 55/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tatbestand 1 I. Nach einer Außenprüfung änderte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) diverse Steuerfestsetzungen. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kl

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Dez. 2010 - III B 115/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hatte im August 1994 Kindergeld für ihre am … August 1994 geborene Tochter (T) beantragt, das sie auch erh

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2010 - 3 K 4247/09

bei uns veröffentlicht am 15.02.2010

Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und in welcher Höhe die Beklagte (die Familienkasse --FK--) an den Kläger im Rahmen eines Einspruchsverfahrens entstandene Kosten nach § 77 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erstatten

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2009 - 4 K 5505/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten eines Einspruchsverfahrens (Vorverfahrens) wegen der Aufhebung von Kindergeld. 2  Der Kläger (Kl) ist libanesischer Staa

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2007 - 3 K 181/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

Tatbestand   1 Die im Jahr 1962 geborene Klägerin ist Mutter des am 24. September 1986 geborenen Kindes B. Nachdem B im Juli 2006 seine Ausbildung an der Staatlichen Feintechnikschule in X beendet hatte, absolvierte er von September 2006 bis Sept

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(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 125 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Verwaltungsakt erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,2. die erforderliche Begründung nachträglich...