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Amtlich · § 5 UrhG

§ 3 ERPSchG

Zeitreise: 26.06.2007‹ § 2§ 4 ›

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Tilgung der nach § 1 vom Bund mitübernommenen Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 1.314.533.505 Euro aufzunehmen.

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