Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen

(1) Steuern, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind, können nach Wahl des Erwerbers statt vom Kapitalwert jährlich im voraus von dem Jahreswert entrichtet werden. Die Steuer wird in diesem Fall nach dem Steuersatz erhoben, der sich nach § 19 für den gesamten Erwerb einschließlich des Kapitalwerts der Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen ergibt.

(2) Der Erwerber hat das Recht, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Für die Ermittlung des Kapitalwerts im Ablösungszeitpunkt sind die Vorschriften der §§ 13 und 14 des Bewertungsgesetzes anzuwenden. Der Antrag auf Ablösung der Jahressteuer ist spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


(1) (weggefallen) (2) Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ist § 9 Abs. 1 Nr. 1 auch dann maßgebend, wenn der Erblasser in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 1. Januar 1991 verstorben ist, es sei denn, daß
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bewertungsgesetz - BewG | § 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen


(1) Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 anzusetzen. Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1.

Bewertungsgesetz - BewG | § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen


(1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 19 Steuersätze


(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro Prozentsatz in der SteuerklasseIIIIII 75 00071530300 000112030600 0001525306 000 00019303013 000 00023355026 000 00

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Sept. 2018 - II B 13/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2017 14 K 14208/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Aug. 2017 - II B 16/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Januar 2017  7 K 1974/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Juni 2016 - 3 K 3171/14 Erb

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten, ob für ererbtes Betriebsvermögen die Steuerbegünstigung gem. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz (Erb

Finanzgericht Köln Beschluss, 01. Sept. 2015 - 9 V 1376/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung von nach § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geänderten Umsatzsteuerbesch

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 3 K 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tatbestand 1 A. Die Klage betrifft die Schenkungsteuer für die Grundstücksschenkung vom 5. Juli 1994 durch die Schenkerin ... (W) an den Kläger (Steuernummern .../.../... und .../.../...) sowie die der Schenkungsteuer zugrunde liegende Einheitsbewe

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - II R 4/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Die im Jahr 1936 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt aufgrund eines Vermächtnisses ihres 1980 verstorbenen Lebensgefährten (L) ein

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Juni 2014 - II S 2/14 (PKH)

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) erhielt aufgrund eines Vermächtnisses ihres am … Februar 1980 verstorbenen Lebensge

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Nov. 2013 - 1 K 1147/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darum, ob „verrentet“ gezahlte Erbschaftsteuer als Sonderausgabe auch nach dem Jahre 1998 no

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Nov. 2013 - II B 46/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist die geschiedene Ehefrau des im September 2011 verstorbenen Erblassers (E). Aufgrund eine

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2011 - X R 63/08

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist verwitwet. Neben sonstigen Einkünften erzielte sie aufgrund eines Nießbrauchs Einkünfte aus Vermietung

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(1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, darf...