Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 10 Getrennte Erfassung

(1) Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

(2) Die Erfassung nach Absatz 1 hat so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden.

(3) Ab dem 1. Januar 2019 soll das Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte in jedem Kalenderjahr mindestens 65 Prozent des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Kalendervorjahren in Verkehr gebracht wurden, betragen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle


(1) Die Gemeinsame Stelle unterstützt die zuständige Behörde bei der Vorbereitung ihrer Entscheidungen nach § 15 Absatz 4 Satz 1 und § 37 Absatz 1, 5 und 6 sowie § 38 Absatz 3 und 4. Sie ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 21 Zertifizierung


(1) Die Erstbehandlung von Altgeräten darf ausschließlich durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden. (2) Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen geeigneten Sachverständigen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger richten im Rahmen ihrer Pflichten nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Sammelstellen ein, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können (Bringsystem). § 14 A
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG 2015 | § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen die von den Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 von deren Bevollmächtigten abzuholenden Altgeräte an von ihnen eingerichteten Übergabestellen in folgenden Gruppen in geeignet

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Feb. 2017 - AN 11 K 15.00981

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor 1. Hinsichtlich des ursprünglichen Klageantrags Ziffer 2 wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - I R 70/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2015  10 K 3410/13 K,G aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Aug. 2015 - 10 K 3410/13 K,G

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Körperschaftsteuerbescheide 2007-2009 vom 21.01.2013 und die Gewerbesteuermessbescheide 2007-2009 vom 12.02.2013 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.09.2013 werden dahin geändert, dass die Rückstellung für Entsorgungskosten fü

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Juli 2014 - 4 U 142/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.08.2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagten wird untersagt, 1. Beleuchtungskörper im Sinne von

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 20. Sept. 2012 - 2 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Ur

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Mai 2010 - 1 Ss (B) 109/09

bei uns veröffentlicht am 14.05.2010

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wird das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 08. Juni 2009 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Apr. 2010 - 7 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Umfang der Registrierungspflicht für Hersteller nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG, die Voraussetzungen und Folgen der sog. H

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(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen die von den Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 von deren Bevollmächtigten abzuholenden Altgeräte an von ihnen eingerichteten Übergabestellen in folgenden Gruppen in geeigneten...