Einigungsvertrag - EinigVtr | Art 13 Übergang von Einrichtungen

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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands Inhaltsverzeichnis

(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet unterstehen der Regierung des Landes, in dem sie örtlich gelegen sind. Einrichtungen mit länderübergreifendem Wirkungskreis gehen in die gemeinsame Trägerschaft der betroffenen Länder über. Soweit Einrichtungen aus mehreren Teileinrichtungen bestehen, die ihre Aufgaben selbständig erfüllen können, unterstehen die Teileinrichtungen jeweils der Regierung des Landes, in dem sich die Teileinrichtung befindet. Die Landesregierung regelt die Überführung oder Abwicklung. § 22 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 bleibt unberührt.

(2) Soweit die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Teileinrichtungen bis zum Wirksamwerden des Beitritts Aufgaben erfüllt haben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes vom Bund wahrzunehmen sind, unterstehen sie den zuständigen obersten Bundesbehörden. Diese regeln die Überführung oder Abwicklung.

(3) Zu den Einrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 gehören auch

1.
Einrichtungen der Kultur, der Bildung und Wissenschaft sowie des Sports,
2.
Einrichtungen des Hörfunks und des Fernsehens,
deren Rechtsträger die öffentliche Verwaltung ist.

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Mit der Bildung von Ländern in der DDR gehen Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen der Republik, soweit sie nach diesem Gesetz Aufgaben der Länder wahrnehmen, auf die Länder über. Soweit A
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 03/06/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 31.10.2011 und der Bescheid vom 01.10.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.02.2009 abgeändert. Die Beklagte wird verpfl
published on 16/07/2015 00:00

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2013 - 4 Sa 186/12 - wird zurückgewiesen.
published on 16/07/2015 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2014 - 7 Sa 411/12 - wird zurückgewiesen.
published on 16/07/2015 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2013 - 9 Sa 290/12 - wird zurückgewiesen.
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