Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung - EGInsO | Art 1

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung - EGInsO | Art 1
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

-

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

03/11/2014 18:26

Damit ist und bleibt der COMI weiterhin maßgebliches Kriterium für die Zuständigkeitsbegründung innerhalb der EuInsVO
03/11/2014 16:50

Zuständig für die Insolvenzverfahrenseröffnung ist damit das Mitgliedstaatengericht, in dem zum Einstellungszeitpunkt der gesellschaftliche Interessenmittelpunkt lag.
31/07/2014 16:44

Die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sind für eine Insolvenzanfechtungsklage zuständig, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates hat.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 27/03/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil IX ZR 2/12 Verkündet am: 27. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EUInsVO Art.
published on 14/01/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 76/09 vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vi
published on 01/12/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 232/10 vom 1. Dezember 2011 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfah
published on 27/05/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 203/02 Verkündet am: 27. Mai 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 545 Abs. 2 Die Revision kann auch nac
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.