Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 15

(1) Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Vizepräsident führen den Vorsitz in ihrem Senat. Sie werden von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden Richter des Senats vertreten.

(2) Jeder Senat ist beschlußfähig, wenn mindestens sechs Richter anwesend sind. Ist ein Senat in einem Verfahren von besonderer Dringlichkeit nicht beschlußfähig, ordnet der Vorsitzende ein Losverfahren an, durch das so lange Richter des anderen Senats als Vertreter bestimmt werden, bis die Mindestzahl erreicht ist. Die Vorsitzenden der Senate können nicht als Vertreter bestimmt werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

(3) Nach Beginn der Beratung einer Sache können weitere Richter nicht hinzutreten. Wird der Senat beschlußunfähig, muß die Beratung nach seiner Ergänzung neu begonnen werden.

(4) Im Verfahren gemäß § 13 Nummer 1, 2, 2a, 4 und 9 bedarf es zu einer dem Antragsgegner nachteiligen Entscheidung in jedem Fall einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Im übrigen entscheidet die Mehrheit der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des Senats, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit kann ein Verstoß gegen das Grundgesetz oder sonstiges Bundesrecht nicht festgestellt werden.

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Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 13


Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes),2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes),2a. über den Ausschluss von Parteien von staatlicher

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Sept. 2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. § 7 Absätze 1 bis 3, § 8 Absatz 3, § 15 Absätze 2

Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahm

Bundesverfassungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 2 BvE 1/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin hat durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 vom 4. November 2015 auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Antragstellerin

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Jan. 2017 - 2 BvB 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Einstellung des Verfahrens wegen des Vorliegens unbehebbarer Verfahrenshindernisse, hilfsweise auf Aussetzung des Verfahrens, bis der vom Deutschen Bunde

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 AZN 67/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. November 2015 - 2 Sa 644/14 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Bekla

Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Verfassungsbeschwerden werden in dem unter C.I

Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Apr. 2013 - 1 BvR 1215/07

bei uns veröffentlicht am 24.04.2013

Tenor 1. a) § 1 Absatz 2 und § 2 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 20. März 2013 - 2 BvF 1/05

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor 1. Soweit der Antrag sich auf § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (Bundesgeset

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammerbeschluss, 01. Okt. 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12

bei uns veröffentlicht am 01.10.2012

Gründe I. 1 Die Verzögerungsbeschwerde richtet sich gegen die Dauer eines Verfassungsbeschwerde

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Jan. 2012 - 11 V 2661/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Streitig ist im Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit der Festse

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Jan. 2012 - 11 V 4024/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Streitig ist im Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit der Festse

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Sept. 2007 - 11 K 2800/06

bei uns veröffentlicht am 19.09.2007

Tenor Die Verfügung der Beklagten vom 03. April 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06. Juli 2006 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 24. Okt. 2005 - 5 U 196/00

bei uns veröffentlicht am 24.10.2005

Tenor Das Ablehnungsgesuch der Beklagten gegen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht A. und die Richter am Oberlandesgericht B. und C. wird für unbegründet erklärt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 ..

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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 1. über die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 des Grundgesetzes),2. über die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes),2a. über den Ausschluss von Parteien von staatlicher Finanzierung...
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