Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 9 Aufwands- und Pauschvergütung
Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 9 Aufwands- und Pauschvergütung
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Bundesreisekostengesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Dienstreisende, denen erfahrungsgemäß geringerer Aufwand für Verpflegung oder Unterkunft als allgemein üblich entsteht, erhalten nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten Behörde anstelle von Tagegeld, Übernachtungsgeld und Auslagenerstattung nach § 8 Satz 1 und 2 eine entsprechende Aufwandsvergütung. Diese kann auch nach Stundensätzen bemessen werden.
(2) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde kann für regelmäßige oder gleichartige Dienstreisen anstelle der Reisekostenvergütung oder einzelner ihrer Bestandteile eine Pauschvergütung gewähren, die nach dem Durchschnitt der in einem bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Reisekostenvergütungen zu bemessen ist.
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(1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.
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Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
Dauert der dienstlich veranlasste Aufenthalt an demselben auswärtigen Geschäftsort länger als 14 Tage, wird vom 15. Tag an ein um 50 Prozent ermäßigtes Tagegeld gewährt; in besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte
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published on 24/07/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 70/02 vom 24. Juli 2002 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Ganter, Raebel und Kayser am 24. Juli 2002 beschloss
published on 16/01/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BEG 1956 § 30 Abs. 1; BeamtVG § 33; Heil
published on 25/05/2016 00:00
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Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.10.2014 und des Beschwerdebescheides vom 31.10.2014 verpflichtet, dem Kläger antragsgemäß den ungekürzten Trennungstagegeldsatz ohne Berücksichtigung einer vorhandenen Truppenküche zu gew
published on 21/09/2010 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger befand sich vom 15. bis zum 20. Januar 2006 auf einer dienstlichen Fortbildung. Dort erhielt er von Amts wegen unentgeltlich Essen und morgens un
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Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
Dauert der dienstlich veranlasste Aufenthalt an demselben auswärtigen Geschäftsort länger als 14 Tage, wird vom 15. Tag an ein um 50 Prozent ermäßigtes Tagegeld gewährt; in besonderen Fällen kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde auf...