Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung - BPräsWahlG | § 8
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung - BPräsWahlG | § 8
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Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung Inhaltsverzeichnis
Der Präsident des Bundestages leitet die Sitzungen und Geschäfte der Bundesversammlung. Auf ihren Geschäftsgang findet die Geschäftsordnung des Bundestages sinngemäße Anwendung, sofern sich nicht die Bundesversammlung eine eigene Geschäftsordnung gibt.
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published on 16/12/2014 00:00
Gründe
A.
1
Das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Organstrei
published on 10/06/2014 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Die Anträge zu 1. d) und e) sowie zu 2. h) und i)
published on 14/03/2012 00:00
Gründe
1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Frage, ob die 15. Bundesversammlung verfassungsrechtlich
ver
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