Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 3 Mutterschutz

Zeiten des Mutterschutzes sind auf Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Einstellung oder für die berufliche Entwicklung sind. Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 9 Auswahlkriterien


Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Her

Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG 2015 | § 9 Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern


(1) Die Qualifikation einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird anhand der Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes ermittelt, insbesondere aus der hierfür erforderlichen Ausbildung, dem Qualifikationsprofil der Laufbahn oder des Funktionsber
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste


(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. einer Erkrankung,2. des Mutterschutzes,3. einer Elternzeit,4. der Ableistung eines Wehr-, Zivil-,

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2014 - 21 E 13.5890

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festges

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - M 21 K 14.3868

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 14.3868 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1310 Hauptpunkte: dienstliche Beurteilung; Beurteilungsspielraum; In-Ken

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 21 K 12.4365

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom .... Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom .... August 2012 rechtswidrig ist. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Di

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 26. März 2015 - 12 A 120/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3.780,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 23.04.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. D

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. März 2014 - 15 L 1822/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, die in der Stellenausschreibung für Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamten des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei des Bundesministeriums des I

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Feb. 2012 - 10 B 11334/11

bei uns veröffentlicht am 06.02.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2011 die Antragsgegnerin verpflichtet, den Dienstposten eines Sachbearbeiters in der Serviceabteilung Wirtschaft

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(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. einer Erkrankung,2. des Mutterschutzes,3. einer Elternzeit,4. der Ableistung eines Wehr-, Zivil-,...
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. einer Erkrankung,2. des Mutterschutzes,3. einer Elternzeit,4. der Ableistung eines Wehr-, Zivil-,...
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. einer Erkrankung,2. des Mutterschutzes,3. einer Elternzeit,4. der Ableistung eines Wehr-, Zivil-,...