Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 10 Kündigung von Zwischenpachtverträgen

(1) Der Verpächter kann einen Zwischenpachtvertrag auch kündigen, wenn

1.
der Zwischenpächter Pflichtverletzungen im Sinne des § 8 Nr. 2 oder des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters duldet oder
2.
dem Zwischenpächter die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit aberkannt ist.

(2) Durch eine Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 bis 6, die nur Teile der Kleingartenanlage betrifft, wird der Zwischenpachtvertrag auf die übrigen Teile der Kleingartenanlage beschränkt.

(3) Wird ein Zwischenpachtvertrag durch eine Kündigung des Verpächters beendet, tritt der Verpächter in die Verträge des Zwischenpächters mit den Kleingärtnern ein.

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Referenzen - Gesetze | § 10 BKleingG

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§ 10 BKleingG zitiert 2 andere §§ aus dem Bundeskleingartengesetz.

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 9 Ordentliche Kündigung


(1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn 1. der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Klein

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 8 Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist


Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn1.der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 BKleingG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - III ZR 250/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/13 vom 13. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 9 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 173 Abs. 3 Satz 1 (F: 23. Juni 1960) a) Unter den Kündigungstatbestand de

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2002 - III ZR 181/01

bei uns veröffentlicht am 06.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 181/01 Verkündet am: 6. Juni 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BKleingG § 11; BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2018 - III ZR 355/17

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 355/17 vom 5. Juli 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 10 Abs. 3; BGB § 242 Cd; InsO § 109 Abs. 1 Satz 1 a) § 10 Abs. 3 BKleingG findet auf den Fall, dass d

Landgericht Düsseldorf Urteil, 29. Sept. 2014 - 18b-O-28-14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I.                    1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf – O – vom 06.02.2012 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetze

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