Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 23 Inhalt des Jagdschutzes

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Bundesjagdgesetz Inhaltsverzeichnis

Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

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published on 12/04/2018 00:00

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. Februar 2016 geändert. Der Bescheid vom 31. März 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2014 wird au
published on 29/06/2010 00:00

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 08.02.2008 aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.228,41 € abzüglich eines Eigenanteils des Beigeladenen zu 1) zu erstatt
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