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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

Zeitreise: 18.12.2020

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, 3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen, 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen, 5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden, 6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen, 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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