Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, 3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen, 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen, 5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden, 6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen, 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.