Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,

1.
ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und
2.
ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit er ein berechtigtes Interesse hat und dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

(2) Hinsichtlich des Rechts auf Umgang mit dem Kind nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 1684 Absatz 2 bis 4 entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Absatz 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Absatz 1 erfüllt sind.

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Abstammung: Kein Anspruch auf Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater

26.05.2016

Aus dem GG folgt kein Anspruch gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater, ein Verfahren zur rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung einleiten zu können.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts


(1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung 1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen


(1) Von den dem Familiengericht übertragenen Angelegenheiten in Kindschafts- und Adoptionssachen sowie den entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens d

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 167a Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) S
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträ

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - W 3 E 18.1262

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, seine Bereitschaft zur Mitwirkung an begleitetem Umgang der Antragstellerin mit ihrer Tochter F. als Um

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Dez. 2018 - 1 BvR 1240/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 Bs 25/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2018, soweit darin der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wird, geändert: Die Antragsgegnerin wird verpfl

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. März 2017 - 1 BvR 401/17

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 06. Dez. 2016 - 1 BvR 2046/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - 1 BvR 3309/13

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob neben dem Vaterschaftsfeststellung

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 02. Okt. 2015 - 4 K 292/15.NW

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 19. September 2014 und des Widerspruchsbescheids vom 5. März 2015 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Auskunft darüber, an wen das am 27. April

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 20 UF 63/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 08.03.2013, Az. 6 F 80/11, abgeändert: Der Antrag des Antragstellers auf Regelung des Umgangs mit den Kindern … u

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. März 2014 - 1 BvR 734/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Diez vom 21. August 2012 - 12 F 35/12 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1) und den Beschwerdeführer zu 3) in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbe

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(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder...
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