Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung

(1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

(2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.

(3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.

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Familienrecht: Beteiligtenfähigkeit der Leibesfrucht im gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

25.08.2016

Eine vorgeburtliche Beistandschaft ist allein aufgrund des Eingangs des entsprechenden Antrags beim Jugendamt wirksam ohne dass es einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedurfte.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft


(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Sch

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf


(1) Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absa

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft


(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtli
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1594 Anerkennung der Vaterschaft


(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird. (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solang

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2004 - XII ZR 19/03

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 19/03 Verkündet am: 17. November 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - M 10 K 14.4208

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Apr. 2016 - 16 UF 242/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor 1. Dem beteiligten Kind ... geboren ... wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt. 1. Auf die Beschwerde des Stadtjugendamts M. - Beistandschaft - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mün

Finanzgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - 9 K 1932/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tatbestand Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf Kindergeld für das Kind T, geboren am …, für die Zeit von Februar 2007 bis einschließlich Juli 2010 und das Kind N, geboren am …, für die Zeit von Februar 2007 bis ei

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 25. Sept. 2018 - 1 BvR 2814/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16. März 2017 - 276 F 258/15 - und der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2017 - 12 UF 82/17 - verletzen den Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2017 - XII ZB 277/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 277/16 Verkündet am: 5. Juli 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Apr. 2017 - 2 O 31/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Klägers hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die beantragte Prozesskostenhilfe zu Unrecht versagt. 2 Nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO Abs. 1 Satz 1 erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirts

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. Feb. 2015 - 1 BvR 562/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vatersch

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Dez. 2014 - 2 M 127/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Gründe 1 I. Die gemäß § 146 Abs. 4 VwGO zulässige Beschwerde der Antragsteller hat Erfolg. 2 Das Verwaltungsgericht hat angenommen, der Antrag der Antragsteller sei bereits unzulässig, da er zur Unzeit gestellt worden sei. Die Antragsteller hätt

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Okt. 2014 - 2 Wx 146/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 22. April 2014 gegen den am 15. Februar 2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2014, 378 III 187/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 5)

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Sept. 2014 - 19 A 877/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Senat entscheidet über die Berufungszulassung durch

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 26 K 356/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Dez. 2013 - 1 BvL 6/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor § 1600 Absatz 1 Nummer 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 313) und

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Aug. 2013 - 12 UF 59/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Lünen vom 27.01.2011 abgeändert. Den Pflegeeltern wird aufgegeben, das am 19.05.2007 geborene Kind U bis zum 31.07.2013 an den Kindesvater herauszugebe

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Feb. 2011 - 10 WF 39/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rostock vom 17.01.2011 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Antragsteller ist der Vater des nichtehel

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(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird. (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die...
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