Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf

(1) Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam.

(2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister fünf Jahre verstrichen, so ist die Anerkennung wirksam, auch wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügt.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft


(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Sch
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1594 Anerkennung der Vaterschaft


(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird. (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solang

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung


(1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. (2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. (3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft


(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtli

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2013 - XII ZB 71/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 71/12 vom 27. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1599 Abs. 2; ZPO § 641 c; FamFG § 180 a) Die im Rahmen des sogenannten scheidungsakzessorischen Status

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 33/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache, an der beteiligt sind: Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1598 a; EGBGB Art. 19, 20 a) Das international anwendbare Recht für den -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2019 - 19 BV 16.937

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2016 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 6. No

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Apr. 2019 - M 9 S 18.52520

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen sog. Dublin-Bescheid. Er wurde nach eigenen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. März 2019 - M 9 S 17.50582

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen sog. Dublin-Bescheid. Er wurde nach eigenen

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 16. Nov. 2018 - 4 B 328/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Gründe 1 Der sinngemäß gestellte Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Antragsteller zu untersagen, hat Erfolg. 2 Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung n

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Juli 2018 - 2 M 44/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Gründe I. 1 Der Antragsteller reiste eigenen Angaben zufolge am 27.02.2013 in das Bundesgebiet ein und stellte am 05.03.2013 einen Asylantrag, bei dem er den Aliasnamen (A.), das Geburtsdatum (…) 1992 und die malische Staatsangehörigkeit angab.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2017 - XII ZB 125/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 125/17 vom 26. Juli 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1598 a Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2017 - XII ZB 277/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 277/16 Verkündet am: 5. Juli 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2016 - XII ZB 173/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 173/16 vom 30. November 2016 in der Abstammungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1598 a; FamFG § 185 a) Der Anspruch aus § 1598 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die leibl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2014 - 11 S 1886/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. August 2014 - 1 K 1465/14 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfah

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Apr. 2014 - 11 Wx 100/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. Juni 2012 - (…) 8 UR III 17/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Juli 2012 - 3 W 34/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

1. Auf die Beschwerde wird das Standesamt der Stadt K... angewiesen, den Beteiligten zu 2) als Vater des betroffenen Kindes im Geburtenregister einzutragen. 2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. 3. Die Beteiligte zu 1) hat die Ko

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 04. Aug. 2008 - 8 K 1001/08

bei uns veröffentlicht am 04.08.2008

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt. Gründe   I. 1

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 25. Jan. 2008 - 6 W 3/08

bei uns veröffentlicht am 25.01.2008

Tenor Auf die sofortige weitere Beschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 2 wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 14.3.2007, Az.: 2 T 116/06, abgeändert und die sofortige Beschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Am

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. März 2005 - 13 S 3035/04

bei uns veröffentlicht am 03.03.2005

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Dezember 2004 - 11 K 3431/04 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwer

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