Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1578 Maß des Unterhalts
(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.
(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.

Referenzen - Veröffentlichungen |
Artikel schreiben31 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .
31 Artikel zitieren .
Familienrecht: Auskunftsanspruch über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen
18.01.2018
Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht: Keine Unterbrechung der "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt
17.12.2015
Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt grundsätzlich nicht.
Familienrecht: Zum Ehevertrag mit lebenslanger Unterhaltsverpflichtung
09.04.2015
Haben die Parteien lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, so bleibt es bei nachträglicher Änderung der Rechtslage dem Unterhaltspflichtigen unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen.
Familienrecht: Zur Nachforderung vergessenen Altersvorsorgeunterhalts
13.01.2015
Ein solcher Nachforderungsantrag ist nur möglich, wenn sich der schon vorliegende Unterhaltstitel eindeutig nur auf einen Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts beschränkt.
Familienrecht: Zum nachehelichen Unterhalt bei betriebsbedingtem Arbeitsplatzverlust
20.06.2014
Ehebedingte Nachteile sind vor allem Erwerbsnachteile, die durch die von den Ehegatten praktizierte Rollenverteilung während der Ehe entstanden sind.
Familienrecht: Zum Ausgleich des Nachteils geringerer Versorgungsanrechte durch Unterhalt
14.05.2014
Ein ehebedingter Nachteil, durch den der Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als bei hinweggedachter Ehe, wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann.
Ehescheidung: Scheidung ist auch bei Alzheimererkrankung möglich
27.02.2014
Zu den Voraussetzungen einer Scheidung durch einen an Demenz Erkrankten.
Ehevertrag: Ausschluss des Versorgungsausgleichs macht Ehevertrag nicht unbedingt sittenwidrig
24.07.2013
Zur Wirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Unterhaltsrecht: ehebedingter Nachteil bei Arbeitsplatzwechsel
25.06.2013
liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt.
Familienrecht: Fehlende Erwerbsbemühungen des Unterhaltsberechtigten in der Vergangenheit
18.01.2013
können dem Unterhaltsberechtigten nicht vorgeworfen werden, wenn er seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit nachkommt-BGH vom 05.12.12-Az:XII ZB 670/10