(1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben.

(2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und des § 596a, bei dem Nießbrauch an einem Landgut finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1055 BGB

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 1055 BGB

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 1055 BGB

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1055 BGB.

1 Artikel zitieren § 1055 BGB.

Grundstücksrecht: Zu den Folgen der Beendigung des Nießbrauchs

25.02.2016

Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers.
Grundstücksrecht

Referenzen - Gesetze | § 1055 BGB

§ 1055 BGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1055 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 596 Rückgabe der Pachtsache


(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüch

Referenzen - Urteile | § 1055 BGB

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1055 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 269/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 269/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Referenzen

(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den...
(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den...
(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den...
(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den...