Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1026 Teilung des dienenden Grundstücks
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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06/08/2015 11:52
Wird ein Grundstück geteilt, auf dem ein Telekommunikationsdienstleister eine Anschlussleitung an sein Netz verlegt hat, so können die Eigentümer ein Kündigungsrecht nur gemeinsam ausüben.
SubjectsInternetrecht und IT-Recht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Gru
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26 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 03/05/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IN DEM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 17/01 Verkündet am: 3. Mai 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 28/03/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/02 Verkündet am: 28. März 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGH
published on 11/01/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 317/15
Beschluss
vom 11.01.2016
AC-4266-60 AG Landshut - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
S., JVI’in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Leitsatz:
In der Gru
published on 14/03/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 4/16
Beschluss
14.3.2016
34. Zivilsenat
...
Beteiligte: A.
- Antragstellerin und Beschwerdeführerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. S.
wegen
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