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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Fachaufsicht

Zeitreise: 19.06.2020

Soweit das Bundesamt für Naturschutz Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes